20. Oktober 2015

Statement der IHK Berlin zum "Gesetzentwurf über den Beruf der Gesundheits- und KrankenpflegehelferIn im Land Berlin"

Zum heute vom Berliner Senat beschlossenen "Gesetzentwurf über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin (Berliner Krankenpflegehilfegesetz – BlnKPHG)" erklärt die IHK-Geschäftsführerin Innovation und Umwelt, Dr. Marion Haß:
"Die Berliner Wirtschaft unterstützt die Pläne von Gesundheitssenator Czaja zur Wiedereinführung des Pflegehelfers. Alten- und Krankenpflegeunternehmen brauchen neben hochqualifizierten Fachkräften dringend auch Pflegehelfer für unterstützende Tätigkeiten. Vielen Nachwuchskräften oder Quereinsteigern bietet sich damit die Chance für einen niederschwelligen Einstieg in eine Pflegekarriere. Ergänzend braucht es nun Rahmenbedingungen, die den Aufstieg durch berufliche Weiterbildung bis hin zum akademischen Niveau auch in der Pflege ermöglichen."
Hintergrund:
Mit dem im Sommer 2015 publizierten Positionspapier "Nachwuchs für eine alternde Gesellschaft" hat die IHK Berlin mit zahlreichen Unternehmen der Alten- und Krankenpflege Anregungen zur Fachkräftesicherung in der Pflege unterbreitet. Dazu gehört u.a. eine Modernisierung der Pflegeausbildung, die den Einstieg auf vielen Qualifikationsebenen - darunter auch die des Pflegehelfers - ermöglicht und die Durchlässigkeit zwischen beruflichen und akademischen Qualifikationsniveaus stärkt. Das Papier steht zum Download unter https://www.ihk-berlin.de/pflege