29. September 2015

IHK-Statement zur geplanten Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes

Zur geplanten - und heute durch den Berliner Senat zur Kenntnis genommenen - Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes sagt die Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Melanie Bähr:
"Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes werden neue Verschärfungen für die Branche der Ferienwohnungsanbieter auf den Weg gebracht. Unter dem Deckmantel der Wohnungspolitik wird eine ganze Branche weiterhin gebrandmarkt, die wesentlich zum touristischen Aufschwung von Berlin beiträgt. Vor dem Hintergrund der ohnehin fragwürdigen Ungleichbehandlung von Ferienwohnungsanbietern im Gesetz wird weiterhin davon ausgegangen, dass alle Bezirke gleichermaßen von einer Wohnungsmangellage betroffen sind. Dieser unverhältnismäßige Eingriff vernichtet für die gesamte Stadt Arbeitsplätze im vierstelligen Bereich. Bewilligungen von Sondergenehmigungen sollten zumindest in den Außenbezirken erleichtert werden - das Änderungsgesetz verlängert jedoch die Frist für die Erteilung von Sondergenehmigungen auf zwei Jahre. Das schützt nur die Verwaltung, treibt die Unternehmen aber in die Illegalität."
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