Zwei Berufsverbote in einer Legislatur: Große Koalition verbietet nach den Ferienwohnungen nun auch Spielhallen
Auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU beschließt das Abgeordnetenhaus heute über das Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz. Die Folge: Mindestens die Hälfte der bislang legal betriebenen Spielhallen in Berlin muss schließen.
Zu dem Gesetzentwurf sagt Christoph Irrgang, Geschäftsführer Recht und Steuern der IHK Berlin:
„Die große Koalition beschließt in dieser Legislatur bereits zum zweiten Mal ein faktisches Berufsverbot für viele legal betriebene Unternehmen. Aus Sicht der Unternehmen und auch der betroffenen Arbeitnehmer ist das eine mehr als traurige Bilanz.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 500 Metern liegen muss. Wird der Abstand unterschritten, darf nur ein Unternehmen bleiben. Welches das ist, entscheidet nach dem Gesetzentwurf das Los. Dazu Irrgang: „Dass das Land Berlin als Inhaber des staatlichen Glücksspielmonopols via Los über das Ende von bislang legal betriebenen Unternehmen entscheiden will, ist fast zynisch.“
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 18. Februar 2016.