IHK Berlin

Klimanotlage: Maßnahmenplan findet keine Balance zwischen Klimaschutz und Wirtschaft

Berlin hat sich das Ziel gesetzt, mit einer Reduktion der CO2-Emissionen um 85 Prozent bis 2050 klimaneutral zu werden. Zentrales Instrument der Berliner Energie-, Wärme- und Verkehrswende ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030. Mit der am 10. Dezember 2019 beschlossenen Klimanotlage strebt der Senat eine Zielverschärfung an. Die heute vorgelegten Maßnahmen bringen allerdings vor allem mehr Regulierung mit sich, anstatt bestehende Anreize zu optimieren.

Jan Eder, Hauptgeschäftsführer IHK Berlin:
Wenn der Berliner Senat sich heute mit der Umsetzung des Beschlusses zur Klimanotlage beschäftigt, begrüßt das grundsätzlich auch die Wirtschaft. Die Berliner Unternehmen bekennen sich ausdrücklich zum Umwelt- und Klimaschutz und zum Ziel der Klimaneutralität. In einer nachhaltig aufgestellten, innovativen Green Economy liegen erhebliche Wachstumspotenziale für die Hauptstadt. Das setzt voraus, dass die Maßnahmen auch verhältnismäßig und wirtschaftlich tragfähig sind. Wenn der Weg zur Klimaneutralität aber mit Solarpflicht, Fahrverboten und City-Maut gepflastert ist, wird dieser Aktionsplan keine vernünftige Balance zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichem Wachstum erreichen.

Trotz Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums konnten die Berliner CO2-Emissionen bis 2017 um rund 35 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert und bezogen auf das Wirtschaftswachstum in den vergangenen 25 Jahren sogar mehr als halbiert werden. Insbesondere die Berliner Wirtschaft hat durch Optimierungen in den Abläufen sowie Investitionen in die eigenen Infrastrukturen einen erheblichen Anteil an dieser positiven Entwicklung.

Jan Eder:
Wegen der hohen Regelungskomplexität haben sich in einem intensiven Prozess zum Masterplan Solarcity 30 Expertinnen und Experten gegen eine Solarpflicht ausgesprochen. Trotzdem kann der Masterplan das ambitionierte Ziel eines 25-prozentigen Solarstromanteils erreichen. Entgegen dieser Empfehlungen taucht die Solarpflicht jetzt wieder auf. Will der Senat wirkliche und echte Anreize für den PV-Ausbau setzen, muss er sich stattdessen auf Bundesebene für die Entbürokratisierung und Wirtschaftlichkeit in der aktuellen EEG-Novelle stark machen. Die Verlagerungswirkung einer Citymaut vom Auto auf den Umweltverbund kann genauso gut mit der Parkraumbewirtschaftung erreicht werden, ohne einen Ring aus teurer Erfassungstechnik um die gesamte Innenstadt zu errichten. Wir mahnen seit langem an, den ÖPNV vor allem für die wachsenden Pendlerströme quantitativ und qualitativ auszubauen. Dafür braucht es keine Citymaut. Fahrverbote wären wie eine Solarpflicht ein Eingriff in die Grundrechte und sollten nur als Ultima Ratio erwogen werden. Darauf haben bereits die Gerichte im Zusammenhang mit der Stickoxid-Diskussion verwiesen. Vielmehr sollte der Senat endlich mehr in die Elektro- und Wasserstoffinfrastruktur investieren, um emissionsfreie Mobilität überhaupt zu ermöglichen.