IHK-Vollversammlung bestätigt Jahresabschluss 2014 – Breites Engagement für Flüchtlinge
Die Vollversammlung der IHK Berlin kam am Mittwochnachmittag im Ludwig Erhard Haus zu ihrer vierten regulären Sitzung in diesem Jahr zusammen. Auf der Tagesordnung standen neben Jahresabschluss und Wirtschaftsführung auch der zukünftige Umgang mit dem (Arbeiter- und Studenten-) Wohnheim in der Reichstraße, die Förderung von Projekten zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die veränderte Rechtslage bei Kooptationen in die Vollversammlung.
Jahresabschluss festgestellt – Wirtschaftsführung entlastet
Die IHK-Vollversammlung hat den Jahresabschluss 2014 festgestellt. Damit wurde im vergangenen Geschäftsjahr die finanzielle Entlastung der Berliner Wirtschaft fortgesetzt. Nach den beitragsmäßigen Entlastungen in den Jahren 2010, 2011 und 2013 war auch in 2014 eine weitere Reduzierung des Umlagehebesatze von 0,23 Prozent auf 0,21 Prozent des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt. Der Jahresabschluss 2014 – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2014, der Erfolgs- und Finanzrechnung sowie einer Gehaltsübersicht und dem Lagebericht – wird unter www.ihk-berlin.de/servicemarken/ueberuns/Transparenz veröffentlicht.
Berliner Wirtschaft fördert Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung
In den vergangenen Jahren hat die IHK-Vollversammlung beschlossen, Überschüsse in Höhe von 15 Millionen Euro in Bildung zu investieren und somit auf eine Rückzahlung an die Berliner Unternehmen zu verzichten. Damit setzen die Berliner Unternehmen einen klaren Impuls zur Fachkräftesicherung und Stärkung der Innovationskraft. Seit April laufen die ersten acht Projekte zur Stärkung der beruflichen und akademischen Bildung sowie des Wissens- und Technologietransfers. In Ihrer heutigen Sitzung beschloss die IHK-Vollversammlung, den für Anfang Oktober geplanten zweiten Förderaufruf um eine zusätzliche Förderlinie zu erweitern – mit besonderem Schwerpunkt und einem Volumen von zwei Millionen Euro sollen dann auch Projekte und Initiativen gefördert werden können, die sich für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt engagieren.
Beständig arbeitet die IHK Berlin daran, Menschen, die als Flüchtlinge nach Berlin kommen, eine neue Heimat zu geben und zugleich Fachkräfte für die Berliner Unternehmen zu gewinnen – Sprachkenntnisse und die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Arbeit sind dabei die zentralen Schlüssel. Das Engagement der IHK Berlin konzentriert sich bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt auf verschiedene Projekte und Initiativen, u.a.:
1) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG oder auch „Anerkennungsgesetz“) bietet in Deutschland lebenden und einwanderungsinteressierten Menschen mit ausländischen Abschlüssen die Möglichkeit, ihre Berufsqualifikationen bewerten und anerkennen zu lassen. Die IHK Berlin ist eine wichtige Anlaufstelle in der antragsbegleitenden Beratung für interessierte Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen und für Unternehmen mit internationalem Personal. Insgesamt führt die IHK Berlin rund 1.200 Anerkennungsberatungen jährlich durch – mit einem wachsenden Anteil an geflüchteten Menschen.
2) Die IHK Berlin ist seit der Auftaktveranstaltung am 10. Februar 2015 Partner im Modellprojekt „Early Intervention – Jeder Mensch hat Potenzial“ der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD) zur frühzeitigen Potenzialidentifizierung und Eingliederung von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt.
3) In einer grundlegenden systematischen Analyse hat die IHK Berlin alle Stationen des Asylverfahrens durchleuchtet und Schwachstellen identifiziert. Auf Anregung der IHK Berlin stellt die RD seit 3. August in der Berliner Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem deutschlandweit einzigartigen Pilotprojekt zur frühzeitigen Kompetenzerhebung von Flüchtlingen zwei Berater der Agentur für Arbeit ab, die ein arbeitsmarktrelevantes Screening durchführen. So können die Flüchtlinge früher in die reguläre Arbeitsvermittlung gebracht werden.
4) Nicht zuletzt hat die IHK Berlin auf ihrer Webseite eine Informationsseite für Berliner Unternehmen eingerichtet, die Interesse haben, Flüchtlinge aktiv zu unterstützen: Unternehmer für Flüchtlinge
IHK-Vollversammlung bestätigt Verkaufspläne für das Wohnheim in der Reichstraße
Die IHK Berlin ist seit den 60er Jahren Eigentümerin eines Wohnheims in der Reichstraße, das ursprünglich der Unterbringung von Arbeitern diente, die vorübergehend in Berlin (West) tätig waren. Zuletzt stand der Beschluss der IHK-Vollversammlung, dieses Wohnheim zu verkaufen. Eine Platzierung am Markt sollte in den kommenden Wochen erfolgen. Derzeit ist das Wohnheim so gut wie ausgelastet, unter den Mietern befinden sich etwa 90 Prozent Studenten und Auszubildende, davon je etwa die Hälfte deutsche und ausländische Staatsangehörige. Mit 35 Personen stellt die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen den Hauptteil bei den Ausländern. Vor diesem Hintergrund und der verschärften Flüchtlingssituation verabschiedete die IHK-Vollversammlung heute drei zentrale Beschlüsse:
- Der Vollversammlung bestätigte die Verkaufspläne für das Wohnheim - insbesondere auch deshalb, weil eine IHK aus kammer- und sozialrechtlichen Gründen nicht selbst ein Flüchtlingsheim betreiben kann.
- Bis zu einem Verkauf soll das Wohnheim mit einer Zwischennutzung auf Basis der bisherigen Mieterstruktur weiter betrieben werden. Frei werdende Wohneinheiten sollen insbesondere mit Flüchtlingen und hier vorzugsweise mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu Ausbildungszwecken besetzt werden.
- Die IHK Berlin prüft den Verkauf des Wohnheims vorzugsweise an einen Betreiber von Flüchtlingsunterkünften. Außerdem wird die Möglichkeit einer Vermietung des gesamten Gebäudes an einen Betreiber für Flüchtlingsunterkünfte als temporäre Lösung geprüft.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 16. Juni 2015.