6. Januar 2015

IHK Berlin: Fahrbahnsanierung ist beste Maßnahme zur Lärmminderung

Mit dem heutigem Beschluss zum Lärmaktionsplan 2013 bis 2018 hat der Senat aus Sicht der IHK Berlin eine tragfähige Grundlage für eine aktive Lärmminderungspolitik in Berlin vorgelegt. Geringere Lärmbelastungen erhöhen die Lebensqualität und die Attraktivität der Stadt. Im Bündel aller Maßnahmen ist aus Sicht der Wirtschaft die Sanierung brüchiger Straßendecken das wichtigste Instrument. Dafür braucht es einen angemessenen und stabilen Finanzierungsrahmen sowie schnelle Genehmigungen durch die öffentliche Hand.
„Berlin lebt von seiner Attraktivität für Menschen aus aller Welt, und eine lebenswerte Stadt verzichtet auf unnötige Lärmbelastungen. Gleichzeitig ist Berlin eine wachsende Wirtschaftsmetropole, die eine funktionstüchtige Infrastruktur mehr denn je braucht. Diese Herausforderungen muss die Lärmminderungspolitik angehen“, sagt der Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter und betont: „Im Klartext heißt das: Bei der Umsetzung konkreter Lärmminderungsmaßnahmen ist die Wirtschaft vor Ort zwingend einzubinden. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme stärker als bisher im Vordergrund stehen. Am effektivsten sind Fahrbahnsanierungen – gerade für diese Maßnahmen fehlt jedoch oft das nötige Geld.“
Der heute vom Senat verabschiedete Lärmaktionsplan sieht ein Bündel an Maßnahmen zur Lärmminderung in Berlin vor. Dabei sollen einerseits die bereits im Lärmaktionsplan von 2008 enthaltenen Maßnahmen fortgeschrieben werden. Außerdem setzt der aktuelle Lärmaktionsplan auf die Integration der Lärmminderungsplanung in alle Planungsebenen, Fahrbahnsanierungen, Straßenraumgestaltung, Ausweitung von Tempro-30-Abschnitten, die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern oder die Lärmsanierung der Autobahnen in Berlin.
„Gute Lärmminderungspolitik setzt da an, wo die größte Entlastung für die Bürger möglich ist. Bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans muss es zwingend um die wirksamsten Maßnahmen gehen“, so Wiesenhütter. „Die Evaluation der bisherigen Ansätze zur Straßenraumgestaltung hat zum Teil nur sehr geringe Lärmminderungen ergeben. Dasselbe gilt für die Wirksamkeit von Tempo-30-Abschnitten. Spürbare Effekte gibt es dagegen beim Thema Schlaglochsanierung und Erneuerung des Fahrbahnbelags. Diese Maßnahmen gibt es nicht zum Nulltarif – aber: Wenn die öffentliche Hand bei der Lärmminderung glaubwürdig bleiben will, muss sie gerade hier ansetzen.“
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 6. Januar 2015.