IHK Berlin

Verpackungsgesetz & Co: Das ändert sich 2019

Das neue Jahr bringt eine Reihe von Rechtsänderungen mit sich. Eine Übersicht der wichtigsten Rechtsänderungen im Jahr 2019 für Berliner Unternehmen finden Sie unter www.ihk-berlin.de/rechtsaenderungen. Unter anderem müssen sich Hersteller und Händler mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) auseinandersetzen. 
Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen – darunter fallen auch Versandverpackungen – als Erste in Deutschland gewerbsmäßig in den Verkehr bringen. 
Vom Gesetz erfasst sind Verpackungen sowie die darin verwendeten Füllmaterialen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder aber auch bei vergleichbaren Anfallstellen im Abfall landen. Zu letzteren gehören Gastronomiebetriebe, Verwaltungen oder Krankenhäuser. Die Menge ist dabei nicht entscheidend, das Gesetz greift ab dem ersten gewerbsmäßig vertriebenen verpackten Produkt. 
Die betroffenen Unternehmen, also Hersteller eines verpackten Produktes, (Online- Händler oder aber Importeure), müssen die Verpackungsmengen bei einem dualen Entsorgungssystem lizenzieren und sich zum Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Januar 2019 im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Das neue VerpackG löst die bisher gültige Verpackungsordnung ab. Das Ziel bleibt dasselbe: Wer verpackte Ware in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss sich bereits vor dem Vertrieb an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um für die Entsorgungskosten aufzukommen.
Eine Übersicht über die von den neuen Regelungen betroffenen Verpackungen sowie das Verpackungsregister LUCID finden Sie unter www.verpackungsregister.org 
Weitere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie auch unter www.ihk-berlin.de/verpackungsgesetz