13. August 2014

Übergangsfrist für Finanzanlagenvermittler läuft zum Jahresende ab

Das ist noch lange hin – mögen Inhaber einer befristeten Erlaubnis für die Vermittlung von Finanzanlagen denken. Aber – bis zum Jahresende müssen sie ihre fachliche Eignung gegenüber dem Gewerbeamt nachweisen, sonst erlischt die Erlaubnis.
Einige Hundert Finanzanlagenvermittler in Berlin haben nur eine befristete Erlaubnis. Weisen sie bis zum Jahresende nicht beim Gewerbeamt nach, dass sie die gesetzlich geforderte fachliche Eignung haben, erlischt die Erlaubnis automatisch zum 1. Januar 2015. Die fachliche Eignung können Finanzanlagenvermittler vorrangig durch eine Sachkundeprüfung bei der IHK nachweisen.

Finanzanlagenvermittler, die die Sachkundeprüfung noch ablegen wollen, müssen sich sputen, um die Unterlagen noch rechtzeitig in diesem Jahr beim Gewerbeamt einreichen zu können. Ist die Prüfung bestanden, muss der Gewerbetreibende den Sachkundenachweis bei seinem Gewerbeamt einreichen. Erst dann erhält er eine unbefristete Erlaubnis.

Derzeit stehen noch Prüfungstermine im Oktober und November zur Auswahl. Nähere Informationen zur Sachkundeprüfung wie beispielsweise genaue Termine und Anmeldeschluss, Ablauf und Inhalte der Prüfung sowie gleichwertige Qualifikationen finden Sie auf unserer Internetseite www.ihk-berlin.de, Dok.-Nr. 91334; weiterführende Informationen zur Registrierung unter Dok.-Nr. 84261.