1. August 2014

Neues EEG ab heute in Kraft – IHK informiert über Neuregelungen bei der Eigenversorgung mit Strom

Nach langer Debatte tritt heute das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Neben einem überarbeiteten Förderrahmen für Strom aus Wind, Sonne oder Biomasse war die Neuregelung zur sogenannten Eigenstromversorgung einer der wesentlichen Streitpunkte. Unternehmen, die eigene Anlagen zur Stromversorgung errichten wollen, müssen sich künftig auf stark veränderte Rahmenbedingungen einstellen.

Was ändert sich für Unternehmen?

Ab dem 1. August 2014 werden neu errichtete Anlagen zur Eigenstromversorgung für den selbst erzeugten Eigenverbrauch anteilig mit der EEG-Umlage belastet. Für Anlagen, die Strom mit Kraft-Wärme-Kopplung oder aus erneuerbaren Energien erzeugen, sind 40 Prozent der jeweiligen EEG-Umlage abzuführen. Die Belastung erfolgt zeitlich gestaffelt in Stufen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der jeweiligen EEG-Umlage zu zahlen. Stromintensive Unternehmen, die von den Erleichterungen der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, zahlen auch beim Eigenverbrauch eine entsprechend reduzierte Umlage. Bestehende Anlagen zur Eigenstromversorgung bleiben wie bisher von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt für alle Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Außerdem gibt es Bagatellgrenzen für kleinere Solaranlagen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die IHK Berlin lädt am 3. September 2014 zum Workshop „EEG-Reform und Eigenstromversorgung: Technische Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen“. Dabei stehen neben den neuen gesetzlichen Regelungen zur Eigenstromversorgung auch technische Möglichkeiten der Eigenerzeugung im Unternehmen im Vordergrund.

Wann: 3. September 2014, 16.00 bis 18.00 Uhr
Wo: Ludwig Erhard Haus, Kleiner Vortragssaal, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin


Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-berlin.de, Dok.-Nr. 10769053