31. Januar 2014

Anerkennung ausländischer Abschlüsse nun auch für landesrechtliche Berufe in Berlin möglich

22 Monate nach Start des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) auf Bundesebene hat der Berliner Senat in seiner gestrigen Sitzung das „Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (BQFG Bln) beschlossen. Damit gibt es endlich auch für Berliner landesrechtliche Berufe (z.B. Erzieher, Lehrer, Ingenieure) einen gesetzlichen Anspruch auf ein Verfahren.
„Das lange Warten hat nun ein Ende“, begrüßt Dr. Thilo Pahl, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung der IHK Berlin, die Entscheidung des Berliner Senats. „Ausländische Fachkräfte können jetzt endlich ihre im Ausland erworbenen Berufe bewerten und anerkennen lassen. Damit verbessern sich die Chancen auf eine ihren Qualifikationen und Kompetenzen entsprechende Beschäftigung erheblich“, so Pahl weiter.
„Auch für die Unternehmen der Hauptstadt ist das Inkrafttreten des Berliner „Anerkennungsgesetzes“ ein Gewinn und ein wichtiges Signal. Gerade mit Blick auf die angespannte Fachkräftesituation schätzt die Berliner Wirtschaft die internationalen Erfahrungen einer multikulturellen Belegschaft“, betont Pahl.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz auf Bundes- und Landesebene bietet Menschen mit ausländischen Abschlüssen die Möglichkeit, ihre Berufe bewerten zu lassen. Es wird geprüft, ob eine Übereinstimmung zwischen dem im Ausland erlernten und einem deutschen Beruf besteht. Die IHK Berlin bietet sowohl interessierten Menschen, die im Ausland einen Beruf abgeschlossen haben und in Berlin leben als auch interessierten Unternehmen eine individuelle Beratung in IHK-Berufen an. Weitere Informationen unter http://www.ihk-berlin.de/anerkennung