IHK Berlin

Haushalt und Wettbewerb

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Das Jahr 2019 stand für die Berliner Wirtschaft unter dem Stern der soliden Haushaltspolitik und des Einsatzes für weniger Bürokratie. Die IHK Berlin hat die Aufstellung des Zwei-Jahres-Haushaltes des Landes politisch und medial eng begleitet und Impulse für nachhaltiges Wirtschaften gesetzt, das strukturelle Investitionen in den Fokus rückt. Zur Entlastung der Unternehmen durch Bürokratieabbau hat die IHK Berlin die Politik im Rahmen der Vergabegesetzesnovelle und Grundsteuerreform beraten und Verfahrensvorschläge unterbreitet.

Doppelhaushalt 2020/21: konsolidieren und investieren 

Der hohe Schuldenstand hält Berlin noch immer im Klammergriff und erzeugt erhebliche Risiken für die mittel- und langfristige Finanzplanung. Hohe Konsumausgaben erhöhen dieses Risiko. Die Mittel für kostenloses Schulmittagessen oder die gebührenfreie Nutzung von Bus und Bahn für Schüler fehlen für strukturelle Investitionen. Für die Berliner Wirtschaft ist der Zweiklang von Investitionen und Schuldentilgung maßgeblich, um die Attraktivität des Standortes zu wahren. Mehr als drei Viertel der IHK-Unternehmen fordern nach einer aktuellen Umfrage einen Fokus auf mehr Investitionen, vor allem in Berlins Infrastruktur, den Wohnungsbau, die Digitalisierung, eine leistungsfähige Verwaltung sowie in gute Bildung. Gleichzeitig fordern 40 Prozent der Unternehmen, dass der enorme Schuldenberg weiter abgebaut werden muss. 
Die Berliner Wirtschaft hat die Politik im Rahmen von Gesprächen mit den haushalts- und wirtschaftspolitischen Sprechern aller Fraktionen und durch Mitteilungen an die Presse dazu aufgefordert, die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21 mit Augenmaß vorzunehmen. Im Rahmen eines Twitter-Aktionstages haben sich zahlreiche Unternehmer zu Wort gemeldet und ihre Forderungen an eine nachhaltige Haushaltspolitik adressiert. 

Vergabe wirtschaftsfreundlich gestalten 

Am Sanierungsstau kommt in Berlin keiner vorbei. Gleichzeitig finden öffentliche Gelder noch viel zu selten den Weg in neue Brücken oder Kitas. Hohe bürokratische Hürden in der Vergabepraxis des Landes führen dazu, dass drei von vier IHK-Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Auftragsvergaben teilnehmen. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das ehrgeizige Ziel gesetzt, das Vergabe- und Ausschreibungsgesetz zu überarbeiten und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. Dazu sollen Bürokratie abgebaut und der Mittelstand gestärkt werden. Die IHK Berlin hat durch Interviews mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen, Diskussionen in den IHK-Ausschüssen und Umfragen die Erfahrungen der Berliner Wirtschaft mit öffentlichen Aufträgen erfasst und in Forderungen für ein schlankes Vergabegesetz umgesetzt.
Gemeinsam mit der Handwerkskammer wurde die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Wirtschaft übermittelt. Doch auch in der zweiten Entwurfsfassung des Senats fanden sich kaum Verfahrenserleichterungen. Stattdessen führt die geplante Ausweitung auftragsferner Kriterien dazu, öffentliche Aufträge noch unattraktiver zu gestalten. Öffnungsklauseln für vergabefremde Kriterien sind kontraproduktiv und erhöhen Bürokratieanforderungen. Die fehlende Anpassung der Höhe der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben, beschränkte und öffentliche Ausschreibungen lassen den steigenden Kostendruck für die Wirtschaft, beispielsweise durch den stetig steigenden Baupreisindex, völlig außer Acht. Anstatt Vergaben als Mittel zu nutzen, Innovationen zu fördern und voranzutreiben, fehlen erneut entscheidende Impulse und damit das Bekenntnis für Berlin als Hauptstadt der Innovationen.  
Die IHK Berlin hat Gespräche mit allen haushalts- und wirtschaftspolitischen Sprechern der im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen geführt. Neben Statements von Unternehmern für eine wirtschaftsfreundliche Vergabepraxis auf Facebook und Twitter fanden Pressetermine zur Adressierung der IHK-Positionen statt. Einem Aufruf der IHK Berlin zu einer verbands- und branchenübergreifenden Forderung nach einer wirtschaftsfreundlichen Vergabepolitik sind zwölf Verbände und Institutionen gefolgt. 

Grundsteuerreform: Die erste Hürde ist genommen 

Kurz vor dem Jahresende haben sich Bund und Länder auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt und damit sichergestellt, dass die Kommunen die Steuer auch weiterhin erheben können – mit rund 830 Mio. Euro jährlich allein in Berlin ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt. Aus Sicht der Unternehmen war es allerdings nicht der erhoffte Durchbruch. Denn vor allem die Möglichkeit, bei den Unternehmen und der Finanzverwaltung für einen entscheidenden Bürokratieabbau zu sorgen, wurde zumindest mit dem vorgesehenen Bundesmodell verfehlt. Es basiert unter anderem auf den sogenannten Bodenrichtwerten für Grundstücke, deren Ermittlung für die Firmen oftmals nicht nachvollziehbar ist. Daher sind Klagen vor den Gerichten, verbunden mit hohen Kosten für die Unternehmen, unvermeidlich. Dabei gibt es eine einfache Alternative: Das bürokratiearme Flächenmodell nutzt einfach die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes. Diese Daten liegen in der Regel bei den Unternehmen vor. Entsprechend den Forderungen der IHK-Organisationen war es deshalb richtig, dass zumindest eine Öffnungsklausel für die Bundesländer verabschiedet wurde. Sie haben damit die Möglichkeit, doch noch das für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung wesentlich einfachere Modell anzuwenden. Bis Ende 2024 muss die Reform umgesetzt werden.