Jahresbericht 2025
Funktionierende Stadtverwaltung
Eine funktionierende Stadtverwaltung ist entscheidend für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort. Die IHK Berlin hat sich 2025 intensiv in zentrale Reformprozesse eingebracht – von der Verwaltungsmodernisierung über eine einfachere, KMU-freundliche und innovative öffentliche Beschaffung bis hin zum Landesgaststättengesetz. Zugleich positionierte sie sich klar in den Debatten um Sondervermögen und den Berliner Doppelhaushalt 2026/27.
Verwaltungsmodernisierung im Fokus
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) sowie die dazugehörige Verfassungsänderung beschlossen und damit die Grundlage für eine umfassende Verwaltungsreform geschaffen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu steigern, Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer zu regeln und das häufig kritisierte „Behörden-Pingpong“ zu beenden. Zugleich wurden die gesamtstädtischen Steuerungs- und Durchgriffsmöglichkeiten gestärkt und das Konnexitätsprinzip verankert, das sicherstellt, dass das Land bei der Übertragung neuer Aufgaben auch die erforderlichen Ressourcen bereitstellt.
Der IHK-Ausschuss Funktionierende Stadtverwaltung begleitete den Reformprozess gemeinsam mit dem Hauptamt fachlich und stand dabei in engem Austausch mit Politik und Verwaltung. Darüber hinaus erarbeitete der Ausschuss ein Positionspapier zur innovativen öffentlichen Beschaffung. Dieses zielt darauf ab, Vergabeverfahren stärker an Innovation, Qualität und Nachhaltigkeit auszurichten und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Vorgeschlagen werden unter anderem praxisnahe Vergabekriterien, größere Spielräume für innovative Lösungen sowie eine frühzeitige Einbindung des Marktes.
Gemeinsam mit Partnern aus der Verwaltung organisierte die IHK zudem einen Workshop für Vergabestellen und Mitarbeitende aus den Fachbereichen. Im Mittelpunkt standen dabei die Phasen der Markterkundung sowie die Erstellung der Leistungsbeschreibung im Rahmen von Beschaffungsverfahren. In den gemeinsamen Austausch brachten vier vergabeerfahrene Unternehmen ihre Anforderungen an eine attraktive und tragfähige Ausschreibung ein. Zu den Ergebnissen zählt die Erkenntnis, dass solche Formate das gegenseitige Verständnis fördern und für die Verwaltung eine wichtige Brücke zur Wirtschaft darstellen, um dringend benötigte Marktkompetenz aufzubauen. Die positiven Erfahrungen fließen in weitere Veranstaltungsformate ein.
Darüber hinaus beteiligte sich die IHK aktiv an der Erarbeitung des neuen Landesgaststättengesetzes. In den Austausch mit Politik und Verwaltung brachte sie die Perspektiven der betroffenen Unternehmen ein und setzte sich für praxisnahe Regelungen ein. Das Gesetz sieht unter anderem Erleichterungen für Betriebe vor, etwa durch vereinfachte Verfahren, und leistet damit einen Beitrag zu verbesserten Rahmenbedingungen im Gastgewerbe.
Ein besonderes Highlight des Jahres 2025 war das IHK-Verwaltungsforum „Verwaltung neu denken“ mit rund 330 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Politik und Verwaltung. In diesem Leuchtturmformat diskutierten die Teilnehmenden zentrale Zukunftsfragen der Verwaltungsmodernisierung und setzten Impulse für die weitere Umsetzung der Reformmaßnahmen.
Sondervermögen und Berliner Doppelhaushalt 2026/27
Im Jahr 2025 verfolgte die IHK die Diskussion um das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität kritisch und setzte sich für eine wirtschaftsorientierte Verwendung der Mittel ein. Aus Sicht der IHK ist entscheidend, dass Berlin das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen nutzt und gezielt dort einsetzt, wo die größten Potenziale für Innovation und wirtschaftliches Wachstum liegen. Dazu zählen insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Bildung sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Innovationskraft des Standorts.
Das zweite Halbjahr 2025 war maßgeblich von den Verhandlungen zum Berliner Doppelhaushalt 2026/27 geprägt. Die IHK Berlin begleitete diesen Prozess eng und brachte ihre Positionen sowohl im politischen Dialog als auch in der öffentlichen Debatte ein. Vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltslage bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf sprach sich die IHK für eine konsequente Haushaltskonsolidierung in Verbindung mit einer strategischen Priorisierung von Investitionen aus. Zentrale Ansatzpunkte sind dabei die Stärkung des Wirtschaftswachstums als Grundlage solider Finanzen, die Erweiterung investiver Spielräume – etwa durch eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals –, der Abbau bürokratischer Hürden, die Digitalisierung zur Senkung von Verwaltungskosten sowie eine moderne Haushaltssteuerung, die konsequent auf Wirkung, Effizienz und Transparenz ausgerichtet ist.