IHK Berlin

Haushalt und Wettbewerb

Der Berliner Haushalt geriet im Jahr 2021 aufgrund der anhaltenden Coronakrise weiter unter Druck. Pandemiebedingte Ausgabensteigerungen und Steuereinnahmen, die erneut unter dem Vorkrisenniveau lagen, haben im zweiten Jahr in Folge zu einem Finanzierungsdefizit geführt.
Steuer- und rechtspolitisch beschäftigte die Berliner Wirtschaft im Jahr 2021 darüber hinaus die Vorbereitung auf die anstehende Hauptfeststellung im Rahmen der Grundsteuerreform, der Modernisierungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung und die gesetzliche Verschärfung des Transparenzregisters. Zudem initiierte die IHK 2021 eine Veranstaltungsreihe zum Thema Unternehmensnachfolge.

Konjunkturimpulse im Landeshaushalt eingefordert

Die Coronakrise hat tiefe Spuren in Berlins Landeshaushalt hinterlassen. Notfallbedingte Kreditaufnahmen haben die Stadt zu einem Allzeithoch an Schulden geführt und die Konsolidierungserfolge vergangener Jahre zunichte gemacht. Pandemiebedingte Ausgabensteigerungen und Steuereinnahmen, die erneut unter dem Vorkrisenniveau lagen, haben 2021 im zweiten Jahr in Folge zu einem Finanzierungsdefizit geführt.
Die IHK hat sich dafür eingesetzt, dass die Aufnahme neuer Schulden – angesichts der Krise unumgänglich – zielgerichtet für die Bewältigung der Pandemiefolgen sowie für konjunkturfördernde Impulse eingesetzt wird.

Aufkommensneutrale Grundsteuerreform angemahnt

Berlin hat sich bei der Reform der Grundsteuer – wie die Mehrheit der Bundesländer – für das wertorientierte Bundesmodell entschieden. Dementsprechend müssen rund 850.000 betroffene Grundstücke im Rahmen der Reform neu bewertet werden.
2021 liefen in der Berliner Finanzverwaltung die Vorbereitungen für die im Jahr 2022 anstehende Hauptfeststellung. Die IHK Berlin begleitete diese Vorbereitungen im Interesse der Berliner Wirtschaft und wies im engen Austausch mit der Finanzverwaltung darauf hin, dass die Grundsteuerreform nicht zu indirekten Steuererhöhungen führen darf. Darüber hinaus machte sich die IHK dafür stark, dass es im Rahmen der Reform nicht zu einer systematischen Lastenverschiebung hin zu Geschäftsgrundstücken kommen darf.

Modernisierungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung verdeutlicht

Auf Bundesebene hat das Pandemiejahr 2021 gezeigt, dass bei der Unternehmensbesteuerung ein erheblicher Modernisierungsbedarf besteht. Denn die Unternehmen brauchen bestmögliche steuerliche Rahmenbedingungen, um den Herausforderungen in der Zeit nach Corona und dem intensiven internationalen Wettbewerb gewachsen zu sein.
In einem Positionspapier hat die IHK-Organisation deshalb fünf Leitlinien formuliert, entlang derer die neue Bundesregierung mit steuerlichen Maßnahmen reagieren sollte. Insbesondere muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems wiederhergestellt, die Investitionskraft der Unternehmen gestärkt und die Besteuerung von Kosten zurückgeführt werden. Zudem muss die Steuerverwaltung konsequent beschleunigt werden und es braucht mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen. Im Energiebereich sollten Steuern und Abgaben auf den Klimaschutz ausgerichtet werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

Mitglieder über Transparenzregister informiert

Am 1. August 2021 trat das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Wesentliche Neuerung war die Umstellung des bisherigen Auffangregisters zu einem Transparenzvollregister. Alle transparenzpflichtigen Gesellschaften sind damit seit dem 1. August 2021 verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und dem Transparenzregister zur Eintragung aktiv mitzuteilen.
Die IHK Berlin informierte ihre Mitglieder im Rahmen einer digitalen Veranstaltung über die gesetzlichen Verschärfungen. In Zusammenarbeit mit Referenten der Bundesanzeiger Verlag GmbH (registerführende Stelle) wurden den Teilnehmern die Funktion und Aufgabe des Transparenzregisters sowie die Meldepflicht und deren Erfüllung erläutert. Die hohe Teilnehmerzahl von fast 1.900 und die positive Resonanz zeigen, dass das Informationsbedürfnis gut getroffen wurde.

Veranstaltungsreihe zur Unternehmensnachfolge initiiert

Die Planung der eigenen Nachfolge gehen viele UnternehmerInnen nach wie vor zögerlich an. Noch immer wird die Nachfolgefrage als etwas Unangenehmes betrachtet und entsprechende Entscheidungen gerne aufgeschoben. Dabei sichert eine solide Planung den Fortbestand des Unternehmens.
Mit der neuen Reihe „Nachfolge zum Frühstück“ beleuchtete die IHK im Jahr 2021 in sechs Veranstaltungen jeweils ein spezielles Thema aus der Unternehmensnachfolge. Hierbei erfolgte ein reger Austausch gemeinsam mit Partnern, Experten und Unternehmern über Nachfolgefahrpläne, Motivationen, Best and Bad Practices, Unternehmenswerte und Kaufpreise. Zum Abschluss der Veranstaltungsreihe diskutierten in einem moderierten Gesprächskreis, der durch ein Grußwort von Ramona Pop eröffnet wurde, Larissa Zeichhardt (LAT), Barbara Jaeschke und ihre Töchter (GLS Sprachenzentrum, Oderberger Hotel) sowie Susanne Engels (Vorstandsmitglied im Landesverband Berlin-Brandenburg des VDU) über ihre Erfahrungen. Das positive Feedback der insgesamt rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat der IHK gezeigt, dass sich die Veranstaltungsreihe gelohnt hat. Daher wird das Format auch 2022 in ähnlicher Form fortgesetzt.