IHK Berlin

Haushalt und Wettbewerb

Starke Umsatzrückgänge in den Berliner Schlüsselbranchen Tourismus, Gastronomie und Handel prägten das Bild im Jahr 2020. Während diese Branchen am stärksten konfrontiert waren mit Umsatzrückgängen und Betriebsschließungen, war der Eigenkapitalrückgang bzw. Liquiditätsengpass über alle Branchen sichtbar. Gleichzeitig konnte die IHK Organisation im vergangenen Jahr insbesondere auf Bundesratsebene mehrere Gesetzgebungsverfahren erfolgreich begleiten und zusätzliche Belastung von Unternehmen in Zeiten von Corona abwenden.  

Der Haushalt unter Druck

Nach der aktuellen Steuerschätzung erwartet Berlin für das Jahr 2020 Steuermindereinnahmen von rund 2,4 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 von rund 2,1 Milliarden Euro. Der öffentliche Haushalt ist unter Druck. Berlin hat in den acht Monaten die Konsolidierungserfolge der letzten acht Jahre aufgebraucht. Berlin macht in den Jahren 2020/2021 mehr als 6 Mrd. € neue Schulden. Über 1 Mrd. € wendet das Land allein zur Stützung der eigenen Betriebe auf. Mit Blick auf die Steuerschätzung wird Berlin bei den Einnahmen erst im Jahr 2022 das Vorkrisenniveau wieder erreichen. Die IHK Berlin hat sich in diesem Zusammenhang für einen starken Fokus auf Investitionen und die Gefahr von höheren konsumtiven Ausgaben für die Staatsverschuldung hingewiesen.

Finanzanlagenvermittler vor Bürokratiekosten schützen

Mit Hilfe des Gesetzes soll die Aufsicht über die Tätigkeit der bundesweit 38.000 Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. Derzeit liegt diese Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie der Gewerbe- bzw. Ordnungsämter. Durch den Aufsichtswechsel kämen auf die Vermittler erhebliche Kostensteigerungen und Bürokratieaufwand zu. Gerade vor dem Hintergrund der enormen auch finanziellen Herausforderungen, die jetzt im Zuge der Corona-Krise entstehen, sollte der Mittelstand nicht noch mehr belastet werden. Das eine Übertragung der Aufsicht der falsche Schritt wäre haben wir auf zahlreichen Wegen kommuniziert. Zum Ende des Jahres 2020 hängt das Gesetz seit mehreren Monaten im parlamentarischen Verfahren fest.

Unternehmenssanktionsrecht praxisgerecht gestalten

Seit dem Bestehen von selbständigen juristischen Personen, sind die Anforderungen von Gesellschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung an ein regelkonformes Verhalten von Unternehmen stetig gewachsen. Obwohl die Zahl der Wirtschaftsstraftaten seit Jahren sinkt, sollte in der aktuellen Legislaturperiode ein Unternehmensstrafrecht eingeführt werden. Auch die IHK-Organisation ist überzeugt, dass Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpft werden müssen. Dies erreichen wir aber nicht durch eine Kriminalisierung der Unternehmen, gerade in diesen Zeiten, wo viele Unternehmen wegen der Corona-Krise um ihr Überleben kämpfen. Uns geht es um einen Regelungsrahmen, der Anreize für Unternehmen schafft, sich rechtstreu zu verhalten und mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Diese Position haben wir insbesondere im Bundesratsprozess und im Austausch mit der Politik deutlich gemacht. Aktuell hängt auch dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren fest.