Standortpolitik

Business Improvement Districts (BIDs)

Mit dem Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG) aus dem Jahr 2014 wurde die Grundlage für die Einrichtung von Business Improvement Districts (BIDs) geschaffen. Damit schuf das Land Berlin die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des § 171 f BauGB auf Landesebene.
Da das bisherige Abgabenmodell - nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit des Einheitswertes als Bemessungsgrundlage nicht mehr rechtssicher war – wird das BIG derzeit novelliert. Ziel der Überarbeitung ist es, ein verfassungskonformes Abgabenmodell zu etablieren und die praktische Anwendbarkeit zu verbessern. Die IHK Berlin hat sich seit langem für eine Anpassung des rechtlichen Rahmens eingesetzt. Der bisherige Rechtsrahmen konnte die Potenziale unternehmerischen Engagements im öffentlichen Raum nicht ausreichend fördern.
Weitere Informationen zum BIG und zu der Rolle der IHK Berlin folgen in Kürze.