Standortpolitik

Innovationspolitik aktuell Oktober 23: Berliner Hochschulen und Mittelstand enger verknüpfen

Die Neuverhandlung der Hochschulverträge und der Start des ersten KMU-Büros in Berlin bringen Bewegung in das Transfergeschehen der Stadt, was aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings zeichnet sich ab, dass das Land die Neufassung der Hochschulverträge nicht ausreichend für die Aufwertung des wichtigen Transfers zwischen Hochschulen und Mittelstand am Standort nutzt. Hier sollte der parlamentarische Prozess für eine deutlichere Weichenstellung auf Transfer genutzt werden. 

Erstes KMU-Büro als Pilot gestartet

Am 9. Oktober 23 ging das berlinweit erste KMU-Büro an den Start. Dabei handelt es sich um ein neues proaktives Format, das die Zugangshürden vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in die Berliner Hochschullandschaft senken und die Transferbeziehungen zwischen dem Berliner Mittelstand und den Hochschulen am Standort stärken soll. Darauf haben sich die drei Partner – Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe, IHK Berlin und HTW Berlin – in einem Memorandum of Understanding committet.
Das KMU-Büro geht aktiv auf kooperationssuchende Unternehmen zu und holt sie vor Ort ab. Im persönlichen Kontakt werden Kooperationsbedarfe der Unternehmen erörtert, Leistungsschwerpunkte der Hochschule vorgestellt und weiterführende Ansprechpartner und Wege aufgezeigt. Hiervon profitieren auch bereits bestehende Transferangebote und -instrumente, die bislang mangels Bekanntheit ihr Potenzial nicht entfalten können. Mit Unterstützung der IHK Berlin als Bindeglied in die Wirtschaft hinein erwartet die IHK einen Schub für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Innovationspartner sowie fachkräfte- und innovationssichernde Maßnahmen in mittelständischen Unternehmen.
  • Die IHK Berlin begrüßt, dass das Land Berlin damit ein im Koalitionsvertrag verankertes Vorhaben eingelöst hat. Wir gehen davon aus, dass die zunächst auf 18 Monate angelegte Pilotphase von Beginn an für eine fortlaufende Evaluation genutzt und bereits weitere Hochschulen in den Prozess aufgenommen werden.
  • Spätestens im Landes-Doppelhaushalt 2026/27 muss die Etablierung und der Betrieb von KMU-Büros an allen Berliner Hochschulen finanziell unterlegt werden. 

Hochschulverträge als Chance für den Transfer nutzen

Nach den bilateralen Verhandlungen zwischen Land und Hochschulen zur Neugestaltung der Hochschulverträge und der Mitzeichnung der einzelnen Verwaltungsressorts steht die Beteiligung des Parlaments an. Der Sanierungsstau an den Hochschulen sowie verstärkte Anstrengungen in der Lehrerbildung sind Beispiele für die Herausforderungen, mit denen Land und Hochschulen konfrontiert sind. 
  • Das darf allerdings nicht zu Einschnitten beim Thema Transfer führen. Hier sollte im parlamentarischen Prozess nochmals nachgesteuert werden. Die Hochschulen sind von zentraler Bedeutung für das Berliner Innovations-Ökosystem. Der systematische Transfer von Wissen und Fachkräften muss deshalb als verbindliche Querschnittsaufgabe der Hochschulen Eingang in die Hochschulverträge finden und auch entsprechend mit Haushaltsmitteln unterlegt werden. Die Devise muss deshalb sein, das eine zu ermöglichen, um das andere zu stärken.
  • Um die Kooperationsbilanz hochschulindividuell messbar zu machen, bedarf es eines Indikatoren-Sets, das Auskunft über die Anzahl und Art der Transferkontakte in den Berliner Mittelstand gibt. Dieses sollte spätestens bis zur Laufzeitmitte der neuen Verträge vorliegen. Ein Indikator kann der Betrieb eines KMU-Büros und seine Bilanz sein.