Standortpolitik

Berliner E-Government-Gesetz

Die Berliner Verwaltung steht vor großen Herausforderungen. Digitalisierung verändert die Möglichkeiten für Kommunikation und vernetztes Verwaltungshandeln. Das Gesetz ist die Grundlage für weitere Schritte bei Servicequalität und Bürokratieabbau.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen:
  • Zentrale Steuerung der Digitalisierung und Verwaltungsreform. Alle Ressorts, Behörden und Verwaltungsebenen werden durch einen IKT-Staatssekretär (CIO) mit entsprechenden Befugnissen gesteuert, dem zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird
  • Zentrale Standardisierung der verfahrensunabhängigen IKT unter Federführung des CIO, um sicheren, wirtschaftlichen, medienbruchfreien, barrierefreien und benutzerfreundlichen IKT-Einsatz zu gewährleisten
  • Zentrale Verwaltung der IKT-Haushaltsmittel durch den CIO
  • Verbindliche und flächendeckende Einführung der E-Akte bis zum 31.12.2022
  • Umstellung interner Verwalungsabläufe auf elektronische Verfahren
  • Flächendeckende Einführung des elektronischen Identitätsnachweises
  • Flächendeckende Einführung elektronischer Formulare über ein einheitliches Portal
  • Verpflichtung zur Bereitstellung frei verfügbarer öffentlicher Daten (Open Data)
  • Zentrale Verwaltung der Software-Lizenzen
  • Anschluss der Berliner Verwaltung an das ITDZ als zentralem IT-Dienstleister bei gleichzeitigem Benchmarking des ITDZ
  • Stärkung der IT-Sicherheit durch:
    • Zentrale Steuerung durch den IKT-Staatsekretär, bzw. eines Bevollmächtigten
    • Flächendeckender Aufbau eines Informations-Sicherheits-Management-Systems entsprechend dem BSI-Mindestschutzniveau
    • Gesetzliche Grundlage für das im Aufbau befindliche Berlin-CERT
    • Sichere IT-Zugänge durch DE-Mail und Verschlüsselung im pgp-Standard
  • Stärkung der Mitarbeiterinteressen u.a. durch
    • Gesetzliche Vorschrift für Qualifikationsmaßnahmen
    • Gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von barrieregerechten Arbeitsplätzen, Formularen und Verwaltungsvorgängen für Menschen mit Behinderungen