IHK-Positionen

Aktivitäten der IHK Berlin zum Öffentlichen Beschäftigungssektor

Mit dem Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) verfolgt der Berliner Senat das Ziel, staatlich geförderte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Grundsätzlich besteht dabei die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigung durch staatlich subventionierte Arbeitnehmer. Auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen mit regulären Mitarbeitern und Trägern mit ÖBS-Kräften sind möglich.
Um dieser Entwicklung vorzubeugen, wurde die Gemeinsame Erklärung über den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor initiert und unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung wird verhindert, dass reguläre Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. Die Erklärung knüpft dabei an eine frühere Vereinbarung zum Umgang mit Arbeitsgelegenheiten (AGH) und deren Konkretisierung in Form der Positivliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB) an. Die Positivliste beschreibt Tätigkeiten durch deren Ausübung reguläre Beschäftigung nicht gefährdet wird. Sie ist der Maßstab zur Bewertung öffentlicher Beschäftigungsförderung.
Neben der strikten Beachtung der Gemeinsamen Erklärung fordert die IHK Berlin in der gemeinsamen Stellungnahme mit der Handwerkskammer Berlin die Einführung regelmäßiger Kontrollen der genehmigten Tätigkeiten inkl. möglicher Sanktionen bei Verstößen gegen die Gemeinsame Erklärung. Vor allem aber sollte Arbeitsmarktpolitik in Berlin noch stärker auf die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt abzielen.
In der 6. Fassung hat die Berliner Wirtschaft gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit die Positivliste für Arbeitsgelegenheiten überarbeitet. Wir bitten um Beachtung.