IHK Berlin

Förderung von E-Lastenfahrrädern

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Hinweis: Anträge auf Förderung können noch bis zum 29.02.2024 gestellt werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der Erwerb von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein E-Lastenfahrrad wird
Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
  • durch Muskelkraft fortbewegt werden
  • maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen, 
  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Nicht förderfähig ist:
  • die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas)
  • oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.

Wer wird gefördert?

Für die Förderung antragsberechtigt sind:
  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen

Wie wird gefördert?

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung sind grundsätzlich nur die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Beispiel:
  • Der Preis des E-Lastenfahrrad (Lastenpedelec) beträgt 3.646,- Euro (netto)
  • 3.646,- Euro x 0,25 (25 %) = 911,50 Euro (Summe der Förderung)

Weitere Informationen und Antragstellung

Anträge auf Förderung können noch bis zum 29.02.2024 gestellt werden.
Detaillierte Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des BAFA. Dort gibt es auch die Möglichkeit für die Online Antragsstellung.