IHK Berlin

Förderung von E-Lastenfahrrädern

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der Erwerb von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein E-Lastenfahrrad wird
Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
  • durch Muskelkraft fortbewegt werden
  • maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen, 
  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Nicht förderfähig ist:
  • die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas)
  • oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.

Wer wird gefördert?

Für die Förderung antragsberechtigt sind:
  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen

Wie wird gefördert?

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung sind grundsätzlich nur die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Beispiel:
  • Der Preis des E-Lastenfahrrad (Lastenpedelec) beträgt 3.646,- Euro (netto)
  • 3.646,- Euro x 0,25 (25 %) = 911,50 Euro (Summe der Förderung)

Weitere Informationen und Antragstellung

Detaillierte Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des BAFA. Dort gibt es auch die Möglichkeit für die Online Antragsstellung.