IHK Berlin
Förderung von E-Lastenfahrrädern
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Hinweis: Anträge auf Förderung konnten bis zum 29.02.2024 gestellt werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist der Erwerb von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein E-Lastenfahrrad wird
Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
- durch Muskelkraft fortbewegt werden
- maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen,
- serienmäßig und fabrikneu sein,
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Nicht förderfähig ist:
- die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas)
- oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.
Wer wird gefördert?
Für die Förderung antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
Wie wird gefördert?
Die Bemessungsgrundlage für die Förderung sind grundsätzlich nur die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Beispiel:
- Der Preis des E-Lastenfahrrad (Lastenpedelec) beträgt 3.646,- Euro (netto)
- 3.646,- Euro x 0,25 (25 %) = 911,50 Euro (Summe der Förderung)
Weitere Informationen und Antragstellung
Anträge auf Förderung können noch bis zum 29.02.2024 gestellt werden.
Detaillierte Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des BAFA. Dort gibt es auch die Möglichkeit für die Online Antragsstellung.