Für eine nachhaltige Wirtschaft.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Was wird gefördert?

Die Förderung gibt es  für folgende drei Energieberatungen:
  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247:
    • Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation.
    • Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert.
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599:
    Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude oder Neubauberatung für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung). 
    • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen, und öffentliche Einrichtungen

Wie wird gefördert? Zu welchen Konditionen?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000
    • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 maximal EUR 8.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
    • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700
    • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000
    • Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000

Antragstellung

Für den Zuschuss muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA eingegangen sein.
Die Energieberater können die Beantragung für den Beratungsempfänger übernehmen. Dann muss der Berater für das Förderverfahren bevollmächtigt werden. Für die Durchführung der Beratung sind maximal 12 Monate Zeit. Nach Abschluss der Beratung müssen  innerhalb von 3 Monaten die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen eingereicht werden. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.