Für eine nachhaltige Wirtschaft.
Exportinitiative Umwelttechnologien
Gemäß dem Motto “Umweltschutz - Made in Germany” unterstützt die
Exportinitiative Umwelttechnologien des Bundesumweltministeriums (BMU) verschieden Akteure bei der internationalen Positionierung. Umwelttechnologien und Umweltinnovationen bieten wesentliche Potenziale und Chancen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und sind ein starker Treiber für Wohlstand. Die Exportinitiative leistet einen Beitrag zur Unterstützung nachhaltiger Lebensgrundlagen in den Zielländern und verbindet dies mit unternehmerischem Nutzen.
Was wird gefördert?
Die Exportinitiative Umwelttechnologien stellt den Wissenstransfer und Technologietransfer insbesondere in
Kompetenzfeldern des BMU in den Vordergrund. Hierzu zählen beispielsweise:
- Wassermanagement und Abwassermanagement,
- Kreislaufwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Rohstoffwirtschaft,
- Ressourceneffizienz,
- Abwasserbehandlung und Bodenbehandlung,
- Nachhaltiges beziehungsweise energiesparendes Bauen und Stadtentwicklung,
- nachhaltiger Konsum,
- umweltfreundliche Mobilität,
- Luftreinhaltung
Im Rahmen der oben beschriebenen Kompetenzfelder kommen einzelne förderwürdige Projekte unterschiedlicher Art in Betracht, die zur
Wissensvermittlung und Anwendung beitragen, die
Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland betreffen und die teilweise auch in Umweltvereinbarungen mit Drittstaaten eingebunden werden können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Vereine und Verbände,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wie wird gefördert?
Im Wege der Projektförderung werden die Zuwendungen als
nicht rückzahlbare Zuschüsse, als
Teil-, oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung ist in der Regel nicht möglich, wenn der Zuwendungsempfänger insbesondere ein wirtschaftliches Interesse verfolgt.
Projekte können
auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis gefördert werden. Von den Antragstellenden muss eine
angemessene Eigenbeteiligung (abhängig vom finanziellen Leistungsvermögen) und als Ausdruck des Eigeninteresses erbracht werden. Eine Eigenbeteiligung sollte
mindestens 20 Prozent betragen.
Antragstellung
In der ersten Verfahrensstufe konnten bei der Projektträgerin bis zum Stichtag 21. Juni 2021 Projektskizzen eingereicht werden. Für die weitere Förderrunden können
jeweils zum 01. März eines Jahres Skizzen eingereicht werden.
Die
Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen müssen in deutscher Sprache und einem Umfang von mindestens acht bis maximal fünfzehn Seiten ausschließlich elektronisch über
diesen Link einzureichen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie
hier.