Exportinitiative Umweltschutz
Gemäß dem Motto “Umweltschutz - Made in Germany” unterstützt die Exportinitiative Umweltschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verschiedene Akteure bei der internationalen Positionierung. Umwelttechnologien und Umweltinnovationen bieten wesentliche Potenziale und Chancen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und sind ein starker Treiber für Wohlstand. Die Exportinitiative leistet einen Beitrag zur Unterstützung nachhaltiger Lebensgrundlagen in den Zielländern und verbindet dies mit unternehmerischem Nutzen.
Was wird gefördert?
Die Exportinitiative Umweltschutz stellt den Wissenstransfer und Technologietransfer insbesondere in Handlungsfeldern des BMUKN in den Vordergrund. Hierzu zählen beispielsweise:
- Kreislaufwirtschaft
- Wasser- und Abwasserwirtschaft
- netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien
- nachhaltiger Konsum
- Mobilität
- nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
- Querschnittsthemen
Im Rahmen der oben beschriebenen Kompetenzfelder kommen einzelne förderwürdige Projekte unterschiedlicher Art in Betracht, die zur Wissensvermittlung und Anwendung beitragen, die Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland betreffen und die teilweise auch in Umweltvereinbarungen mit Drittstaaten eingebunden werden können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Vereine und Verbände,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wie wird gefördert?
Im Wege der Projektförderung werden die Zuwendungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse, als Teil-, oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung ist in der Regel nicht möglich, wenn der Zuwendungsempfänger insbesondere ein wirtschaftliches Interesse verfolgt.
Projekte können auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis gefördert werden. Von den Antragstellenden muss eine angemessene Eigenbeteiligung (abhängig vom finanziellen Leistungsvermögen) und als Ausdruck des Eigeninteresses erbracht werden. Eine Eigenbeteiligung sollte mindestens 20 Prozent betragen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.