Green Economy

Umweltmanagement & Umweltgutachter EMAS

Mit einem Umwelt- oder Energiemanagementsystem können Unternehmen ihre Umweltleistung verbessern, ihre Effizienz erhöhen und ökologische Verantwortung dokumentieren. Umweltmanagementsysteme sind freiwillige Systeme. Sie stehen für eine nachhaltige Organisationsstruktur und bieten Rechtssicherheit. Die IHK Berlin gehört zu den nationalen Registrierungsstellen für Organisationen, die das europäische Umweltmanagementsystem EMAS führen.

Einführung eines Umweltmanagementsystems

Unternehmen, die das europäische Umweltmanagement EMAS einführen wollen, finden die einzelnen Arbeitsschritte auf der Internetseite www.emas.de. Zudem hat die EU ein Nutzerhandbuch verabschiedet, welches ebenfalls erste Schritte erläutert. Darin werden auch Umfrageergebnisse zu den tatsächlichen Kosten und Nutzen veröffentlicht, die von der Größe und den Tätigkeiten der Organisation und dem aktuellen Stand ihrer Umweltmanagementverfahren sowie von den einzelnen Ländern abhängen. Zudem wurde ein überarbeiteter Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5775 KB) veröffentlicht, der Neueinsteigern als Handreichung und allen Interessierten als Nachschlagewerk dient. In einer Übersicht können sich Unternehmen informieren, welche nationalen Verwaltungserleichterungen mit EMAS verbunden sind.
Unternehmen sollten die EMAS-Registrierung als Investition betrachten. Die Einführung von EMAS verursacht interne und externe Kosten, beispielsweise für Beratung, für Personal im Zusammenhang mit der Durchführung und Nachverfolgung von Maßnahmen, für Inspektionen, Registrierungsgebühren usw. Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus. Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten "Umweltpolitik" ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen, für den betrieblichen Umweltschutz.
Neben EMAS (Eco Management and Audit Scheme) gibt es im Bereich Umwelt zudem die beiden internationalen Normungen für Umweltmanagementsysteme DIN EN ISO 14001 und für Energiemanagementsysteme EnMs 50001. Allen Systemen gemein ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess, der auf der Methode "Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act) beruht. Vor Einführung eines Managementsystems in einem Unternehmen steht oft eine externe Fachberatung. Über den IHK eco Finder können Unternehmen bspw. auch Berater gefunden werden.

Externer Umweltgutachter

Ein unabhängiger Umweltgutachter, der für den Wirtschaftszweig des Unternehmens zugelassen sein muss, begutachtet in einem 3-Jahres-Rhythmus die Organisation und validiert die Umwelterklärung. Alle in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter werden bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAU) in einer Umweltgutachter-Datenbank gelistet. Darüber hinaus führt die Organisation mindestens einmal jährlich eine Umweltbetriebsprüfung durch. Innerhalb der drei Jahre muss die gesamte Organisation über interne Audits abgeprüft sein. Diese internen Audits müssen nicht generell von einem externen Auditor durchgeführt werden. Vielmehr ist gemeinsam mit dem Umweltgutachter das genaue Auditprogramm sowie die Qualifikation und Unabhängigkeit des internen Auditors festzulegen.
Umweltgutachter unterscheiden sich von öffentlich bestellten Sachverständigen. Diese werden von der IHK für verschiedenes Sachgebiet auf Sachkunde und persönliche Eignung hin überprüft und vereidigt. Das bundesweite Online-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen www.svv.ihk.de hilft Ihnen, den richtigen Sachverständigen zu finden. 

Registrierung der Organisation

Die IHKs und Handwerkskammern sind für die Registrierung und Führung des EMAS-Verzeichnisses verantwortlich. In diesem Verzeichnis werden alle Organisationen mit einem europäischen Umweltmanagementsystem geführt. Rechtsgrundlage dafür sind die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie das Umweltauditgesetz. Nach erfolgreicher Validierung Ihrer Organisation durch den Umweltgutachter können Sie mit Einreichung der folgenden Unterlagen die Registrierung beantragen:
  • Antrag
  • Ihre Umwelterklärung sowie die
  • Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters.
Nach erfolgreicher Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erhalten Sie eine Urkunde und dürfen das EMAS-Logo mit Ihrer Registrierungsnummer verwenden. In der IHK Berlin richten sich die Registrierungsgebühren nach ihrer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB). Mit Novellierung der EMAS-Verordnung (2010) sind verlängerte Prüfungsintervalle für KMU, Sammelregistrierungen sowie weltweite Registrierungen möglich. Die EU hat dazu jüngst einen Leitfaden veröffentlicht.

EMAS für KMU

Die Berliner Wirtschaft ist vor allem durch kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen gekennzeichnet. Mit der Methode EMASeasy soll durch standardisierte Dokumente die Einführung erleichtert werden. EMASeasy beschreibt den Weg von der Bestandsaufnahme (ecomapping) zu einem vollständigen EMAS-System.
Zudem haben KMUs die Möglichkeit, den regulären 3-Jahresrhythmus über einen (formlosen) Antrag bei der IHK auf 4 Jahre zu erweitern. Dazu benötigt das Unternehmen von seinem Umweltgutachter die Bestätigung, dass keine wesentlichen Änderungen in den nächsten Jahren geplant sind und das Unternehmen die Anforderungen für ein KMU einhält. Nach der Empfehlung der europäischen Kommission (2003/361/EG) dürfen demnach nicht mehr als 250 Personen am Standort beschäftigt sein, der Jahresumsatz 50 Mio. € bzw. die Jahresbilanzsummer 43 Mio. € nicht überschreiten. Auszubildende bzw. Angestellte im Mutterschafts- und Elternurlaub werden nicht berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl entspricht die Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE).Die Einberechnung von Teilzeitbeschäftigten erfolgt durch den Umweltgutachter.

Förderprogramme

BENE stellt bis 2020 Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Förderung beinhaltet u.a. die erstmalige Einführung eines Umwelt- und Energiemanagementsystems, aber auch die Weiterentwicklung von DIN ISO 14001 zu EMAS. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent bzw. maximal 75.000 Euro.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gefördert werden Umweltschutzberatungen.
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern maximal 1.500 Euro.

EMAS-Unternehmen in Berlin

Die IHK Berlin sowie die Handwerkskammer sind für die Registrierung von Berliner Organisationen verantwortlich, die das europäische Umweltmanagementsystem EMAS führen. Die folgende Übersicht zeigt in einem Überblick die von der IHK Berlin registrierten Unternehmen und Organisationen. Zum Jahresende 2015 waren bundesweit 1.216 Unternehmen mit 2.031 Standorten im EMAS-Verzeichnis registriert.