Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Zuschuss
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle - Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Anlagentechnik (außer Heizung) - Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben.
- Heizungsoptimierung - Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Fachplanung und Baubegleitung - Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Weitere Details finden Sie hier.
Antragstellung
Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss oder Kredit
Was wird gefördert?
Die KfW fördert im Rahmen der BEG die Finanzierung von klimafreundlichen Neubauten sowie die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärmeerzeuger und den Anschluss an Wärmenetze zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind u.a. Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und vice versa.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Hauseigentümer, Contractoren, gemeinnützige Organisationen
Wie wird gefördert?
Förderung als Investitionszuschuss oder als Kredit
Antragstellung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein.
Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der KfW.