IHK Berlin

Aufwandsentschädigung

Aufwandsentschädigung

Für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/in erhalten Sie von der IHK eine Aufwandsentschädigung. Die IHK Berlin gewährt den in den Prüfungsausschüssen ehrenamtlich tätigen Personen gemäß § 40 Abs. 6 Satz 2 Berufsbildungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand nach den Bestimmungen ihrer Entschädigungsrichtlinien. Prüfungsaufsichten erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Fahrtkosten entsprechend der Bestimmungen in den Entschädigungsrichtlinien.
Hinweis:
Die Steuerfreiheit der Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfer richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ist bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei, sog. Übungsleiterfreibetrag. Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfungsaufsicht richtet sich nach § 3 Nr. 26 a EStG. Bei dieser sogenannten „Ehrenamtspauschale“ sind 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.
Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung.