Neues für sie aus der ihk berlin
Rechtliches: Änderungen der Prüfungsordnungen
Im vergangenen Jahr wurden unsere Prüfungsordnungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie Fortbildungs- und Ausbildereignungsprüfungen neu gefasst:
Die Neufassungen setzen die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) aus 2024 um.
Kern des Änderungsgesetzes war die gesetzliche Verankerung eines neuen Verfahrens zur individuellen Feststellung beruflicher Handlungsfähigkeit (Validierung). Daneben gibt es eine Reihe von Anpassungen, um digitale Dokumente und Verfahren in der beruflichen Bildung zu ermöglichen. Dazu gehört u.a. die virtuelle Teilnahme von Prüfenden an mündlichen Prüfungen.
Hier finden Sie die aktuellen Versionen:
- Prüfungsordnung der IHK Berlin für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1823 KB)
- Prüfungsordnung der IHK Berlin für die Durchführung von Fortbildungs- und Ausbildereignungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1421 KB)
Was ist eigentlich eine Prüfungsordnung?
Prüfungsordnungen liefern den rechtsverbindlichen Rahmen zur Durchführung von Prüfungen. Sie legen fest, wie geprüft wird und stellen damit neben den jeweiligen (Rechts-)Verordnungen zu Ausbildungsberufen und Fortbildungsabschlüssen für Sie als Prüferinnen und Prüfer ein wichtiges Basic Ihrer Tätigkeit dar.
Prüfungsordnungen regeln insbesondere die
- Zulassung
- Gliederung der Prüfung
- Bewertungsmaßstäbe
- Erteilung der Prüfungszeugnisse
- Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung
- Wiederholungsprüfung
Wer legt Prüfungsordnungen fest?
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt Musterprüfungsordnungen. Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können. (Informationen hierzu: https://www.bibb.de/de/463.php), sich aber weitestgehend an der Mustervorlage orientieren.