Neues für sie aus der ihk berlin
Rechtliches: Änderungen der Prüfungsordnungen
Im vergangenen Jahr wurden unsere Prüfungsordnungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie Fortbildungs- und Ausbildereignungsprüfungen gleich zweimal geändert:
im Frühjahr 2022 war aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung eine Anpassung notwendig geworden. Die Größe des Prüfungsausschusses muss in den Prüfungsordnungen festgelegt sein. Dem sind wir nachgekommen und haben die Größe auf drei Mitglieder festgelegt. Prüfungsausschüsse, die mehr Mitglieder aufweisen, müssen in einer Anlage benannt werden. ৠ2 Absatz 1 APO/FPO.
Die zweite Änderung im Herbst 2022 betraf das digitale Prüfen und das Bewertungsverfahren. Ein neu eingefügter Paragraf zum digitalen Prüfen beschreibt die Rahmenbedingungen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung in digitaler Form durchgeführt werden soll. Die Änderung im Bewertungsverfahren tangiert die Prüfungsausschüsse nur am Rande und richtet sich vor allem an die Aufgabenerstellungseinrichtungen von automatisiert ausgewerteten Antwort-Wahl-Prüfungsaufgaben (Multiple Choice). Neben einer absoluten Bestehensgrenze gibt es nun eine relative Bestehensgrenze für diese zu beachten. à § 18a, 25 Absatz 3 APO/§ 14a, 22 Absatz 3 FPO
Hier finden Sie die aktuellen Versionen:
- Prüfungsordnung der IHK Berlin für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8992 KB)
- Prüfungsordnung der IHK Berlin für die Durchführung von Fortbildungs- und Ausbildereignungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB)
Was ist eigentlich eine Prüfungsordnung?
Prüfungsordnungen liefern den rechtsverbindlichen Rahmen zur Durchführung von Prüfungen. Sie legen fest, wie geprüft wird und stellen damit neben den jeweiligen (Rechts-)Verordnungen zu Ausbildungsberufen und Fortbildungsabschlüssen für Sie als Prüferinnen und Prüfer ein wichtiges Basic Ihrer Tätigkeit dar.
Prüfungsordnungen regeln insbesondere die
- Zulassung
- Gliederung der Prüfung
- Bewertungsmaßstäbe
- Erteilung der Prüfungszeugnisse
- Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung
- Wiederholungsprüfung
Wer legt Prüfungsordnungen fest?
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt Musterprüfungsordnungen. Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können. (Informationen hierzu: https://www.bibb.de/de/463.php), sich aber weitestgehend an der Mustervorlage orientieren.