Handelsrichterinnen und Handelsrichter gesucht!
Sie urteilen aufgrund Ihrer berufsspezifischen Qualifikation und Ihrer Erfahrung in der Unternehmensführung. Das unterscheidet Handelsrichtende von Berufsrichtern. Eine gute Gelegenheit, wirtschaftsnahe Entscheidungen aktiv mitzugestalten.
Sie sind geeignet, wenn Sie als Kaufmann / -frau, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin einer juristischen Person oder als Prokuristin / Prokurist im Handelsregister eingetragen sind. Ihre Erfahrung zählt!
Aktuell hat das Landgericht nach Handelsrichterinnen gefragt, um den Anteil weiblicher Handelsrichterinnen zu erhöhen. Sind Sie neugierig geworden und möchten in diesem Ehrenamt in eine andere Rolle schlüpfen? Dann wenden Sie sich bitte an uns.
Warum sollten Sie sich bewerben?
- Bringen Sie Ihre kaufmännische Expertise in die Rechtsprechung ein und prägen Sie das Wirtschaftsrecht mit.
- Austausch auf Augenhöhe: Vernetzen Sie sich mit führenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Justiz.
- Verantwortung übernehmen: Als Handelsrichterin leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur rechtlichen Gestaltung der Wirtschaft.
Voraussetzungen
- Kaufmännische Leitungserfahrung (z.B. als Geschäftsführerin, Prokuristin oder eingetragene Kauffrau; Eintrag ins Handelsregister ist erforderlich!)
- Über 30 Jahre alt
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz oder Unternehmensanschrift in Berlin
- Verhandlungstermine: ca. 4–10 pro Jahr, vormittags
- Amtszeit: 5 Jahre (Verlängerung möglich)
Bei Interesse zögern Sie nicht, Dr. Alexandra Fock oder Sabine Beaucaire zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!