Service und Beratung

Förderung von Personalkosten

Wenn Sie die Einstellung von Mitarbeitern planen, können Ihnen die nachfolgenden Hinweise zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Mitarbeitern vielleicht weiterhelfen.

Berliner Innovationsfachkräfte

Im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) durch Personalkostenzuschüssen die Einstellung von Innovationsfachkräften in Berlin. Gefördert werden können innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen-/innen von Universitäten, Fachhochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkannten Abschluss umgesetzt werden. Der Studienabschluss der Absolventen darf bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages höchstens 24 Monate zurückliegen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere technologieorientierte Berliner Unternehmen. Nicht technologieorientierte Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn das Projekt in dem der Innovationsassistent/in eingesetzt werden soll und dessen Tätigkeit einen ausgeprägten Technologiebezug aufweisen kann.
Die Zuschüsse können auf bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Gehalts gewährt werden. Anträge müssen vor Abschluss des Beschäftigungsvertrages bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

Landeszuschuss KMU

Mit dem Landeszuschuss KMU unterstützt die Berliner Senatsverwaltung die Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse in Berlin. Gefördert wird die Einstellung von arbeitslosen Personen, die mindestens sechs Monate arbeitslos gemeldet sind, an einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen oder andere Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Einkommen der zu fördernden Person und der Vertragsdauer.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Bei dieser Bundesförderung können Unternehmen unterstützt werden, die Arbeitnehmer/-innen einstellen, deren Vermittlung wegen in der Person liegender Gründe erschwert ist oder Minderleistungen bezogen auf den zu besetztenden Arbeitsplatz aufweisen. Es handelt sich dabei um einen finanziellen Nachteilsausgleich für Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung noch nicht den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.
Es kann ein Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt von bis zu 50 Prozent gewährt werden. Grundsätzlich kann die Förderung bis zu 12 Monate gewährt werden, für über 50-Jährige und behinderte Menschen kann ein längerer Förderzeitraum gewährt werden. Anträge können nach vorheriger Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Teilhabechancengesetz

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes möchte die Bundesagentur für Arbeit Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern. Unternehmen profitieren hierbei von hohen Lohnkostenförderungen in den zwei Bereichen „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Im ersten Bereich können Lohnkosten mit bis zu 75 Prozent, im zweiten mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Darüber hinaus werden während der geförderten Beschäftigung die Kosten für ein Coaching übernommen, welche die Beschäftigten bei allen Fragen und Problemen, insbesondere im Arbeitsalltag unterstützt. Auch Weiterbildungen werden im Rahmen der Programme gefördert.