April 2023: Geplantes Einwanderungsgesetz anpassen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Während die Debatte im Bundestag beginnt, resümiert die IHK, wo aus Sicht der Berliner Wirtschaft noch Änderungsbedarf besteht.
Behördliche Strukturen verbessern
Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität des Aufenthaltsrechts (z. B. Chancenkarte) ist es wichtig, den Einwanderungsprozess zu verbessern und dafür nötige Strukturen zu schaffen. Durch eine Reduzierung der Verwaltungsbeteiligten kann eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Vor allem sollte auf das Beteiligungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit weitestgehend verzichtet werden. Zusätzlich sollten Strukturen vor Ort geschaffen werden, welche Beschäftigte und Betriebe unterstützen. Hierfür kommen zentrale Anlaufstellen wie z. B. ein Welcome Center in Betracht, um bei betrieblichen sowie außerbetrieblichen Fragen zu helfen und in individuellen Zuwanderungsprozessen selbst Kontakt mit den relevanten Behörden aufzunehmen und im Sinne der Fachkräfte und Betriebe zu klären.
Regelungen vereinfachen, insbesondere für KMU
Erleichterungen der Zuwanderung für Personen mit Berufserfahrung, ohne formal anerkannten Abschluss sind grundsätzlich sinnvoll, denn viele ausländische Fachkräfte verfügen über keine volle Gleichwertigkeit. Allerdings sind die Voraussetzungen hier im Gesetzesentwurf nach wie vor zu eng und sollten angepasst werden. So ist die Gehaltsgrenze von 40.000 Euro pro Jahr für viele Tätigkeiten zu hoch und eine Abweichung nur bei Tarifbindung möglich – dies schließt viele KMU aus. Auch die Voraussetzung eines im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschlusses schränkt den Interessentenkreis ein und bedarf neuer Prüfverfahren. Eine kurzzeitige Beschäftigung (§ 15d BeschV-E) ist nur für tarifgebundene Unternehmen vorgesehen und auf die Dauer von acht Monaten begrenzt. Der Bedarf vieler Unternehmen ist allerdings längerfristig und häufige Wechsel wären weder für Beschäftigte noch für die Betriebe sinnvoll.
Ausbildung mitdenken
Die Ausbildung von Menschen aus Drittstaaten in Deutschland kann den Fachkräftemangel reduzieren. Hier bietet der Gesetzentwurf zwar Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche, sollte aber um eine „vierte Säule“ erweitert werden. Diese könnte u. a. eine bis zu zwölfmonatige Ausbildungsvorbereitung beinhalten, die aus Praktikum, Sprachkurs und Integration besteht. Dafür könnten gezielt Schülerinnen und Schüler deutscher Auslandsschulen angesprochen werden und bereits im Ausland Schulklassen vorbereitet werden.
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Zahlen im Überblick
Apr 23
Mrz 23
Zahl der Arbeitslosen in Berlin
185.918
182.735
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
3.183
3.149
Arbeitslosenquote in Prozent
9,2
9,0
Jugendliche Arbeitslose (15 bis unter 25 Jahre)
14.376
14.407
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
585
232
Arbeitslosenquote in Prozent
8,8
7,9
Ältere Arbeitslose (55 bis unter 65 Jahre)
34.577
34.271
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
1.004
-192
Arbeitslosenquote in Prozent
8,7
8,7
Langzeitarbeitslose (1 Jahr und länger arbeitslos)
57.422
57.134
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
-10.766
-13.304
Anteil an gesamter Arbeitslosigkeit in Prozent
30,9
31,3
Arbeitslose Ausländer
77.591
75.408
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
9.977
7.203
Arbeitslosenquote in Prozent
18,4
17,9
Gemeldete Arbeitsstellen, Zugang
5.739
4.421
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent
9,3
-7,9
Gemeldete Arbeitsstellen, Zugang seit Jahresbeginn
20.594
14.855
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent
1,5
-1,2
Der Beschäftigungstrend zeigt weiter nach oben: Im Februar 2023 (aktuellster Monat der Erfassung) waren 1.671.100 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 38.200 Personen mehr als im Februar 2022. Mit dieser Steigerung von 2,3 Prozent liegt die Region 1,2 Prozentpunkte über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Allerdings verliert Berlin im Ländervergleich dabei den Spitzenplatz an Hamburg.