BW 03/2022 - SERVICE

Vorfahrt fürs Klima

E-Mobilität spielt vor allem im urbanen Verkehr eine immer größere Rolle. Für Unternehmen gibt es spezielle Angebote und Förderinstrumente
Kerstin und Floris Vlasman haben ein klares Ziel vor Augen: Ihr Unternehmen Floris Catering wird bis 2025 auch im Bereich Transport klimaneutral sein. Dann sollen die Fahrzeuge am Neuköllner Firmenstandort entweder hybrid oder gänzlich elektrisch angetrieben werden.
Derzeit nutzen die beiden einen Volvo-Kombi mit Hybridantrieb. „Das ist unter dem Gesichtspunkt Nachhaltigkeit ein ideales Gefährt für den Kurzstreckenverkehr“, sagt Geschäftsführer ­Floris Vlasman. Er ergänzt: „Die Pendel- distanz wird optimal mit der Reichweite abgedeckt, sodass wir innerhalb der Stadt Berlin rein elektrisch fahren.“ Das Fahrzeug werde auf dem Betriebshof in Neukölln mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Quellen geladen.
Auf die künftig anstehenden Investitionen in den betriebseigenen Fuhrpark angesprochen, hat Geschäftsführerin Kerstin Vlasman genaue Vorstellungen: „Die Reichweite sollte den Anforderungen im Lieferverkehr entsprechen. Das Lastenvolumen muss ausreichend groß und das Fahrzeug natürlich bezahlbar sein.“
So wie das Ehepaar Vlasman denken zusehends mehr Unternehmerinnen und Unternehmer. Daneben verstärkt sich der Trend, unabhängig von der betriebseigenen Flotte auch ausgesuchte Fahrzeuge im Rahmen von Sharing-Angeboten zu nutzen. Entsprechende Business-Pakete machen diese Variante attraktiv. Hinzu kommen Angebote von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten, damit das Pendeln auch ohne eigenes Auto möglich ist. 

Großes Interesse an E-Mobilität

Mit Blick auf den klimafreundlichen Wirtschaftsverkehr hat eine Studie der IHK Berlin ergeben, dass 41 Prozent der im vergangenen Jahr befragten Personen in Zukunft Elektro- beziehungsweise Hybridfahrzeuge oder Elektrofahrräder anschaffen wollen. Für vier von zehn Interviewten steht dabei auch der Ausbau einer eigenen Ladeinfrastruktur im Fokus. Allerdings sind die Kosten für solche Investitionen hoch, und es ist von daher ratsam, sich öffentliche Fördermittel zu sichern. Auf Förderprogramme zum Ausbau eines klimaneutralen Fuhrparks bezogen, sagt der Geschäftsführer von Floris Catering: „Zuschüsse im Bereich der Mobilität sind immer willkommen.“ Hier gibt es interessante Möglichkeiten, wie Christian Milan, Geschäftsführer der M3E Fullserviceagentur und Beratung für Elektromobilität, weiß.

Erstberatung wird gefördert

Der promovierte Wirtschaftsingenieur zählt zum Stab der gelisteten Experten, die Firmenverantwortliche auf Wunsch beraten, wenn es um wissenswerte Details zum Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“, kurz Welmo, geht. Diese lukrativen Zuschüsse hat der Berliner Senat bis Ende nächsten Jahres verlängert. „Bei speziellen Fragen – gerade im Rahmen einer Erstberatung – werden wir regelmäßig kontaktiert“, sagt Milan. Dabei gehe es darum, welche E-Fahrzeuge und Ladesäulen sich für den jeweiligen Betrieb anböten. Firmen bekommen diese Beratung ersetzt, sie müssen Milan zufolge lediglich in Vorkasse treten.
Neben Welmo für elektrisch betriebene Nutz- und Leichtfahrzeuge gibt es mittlerweile wieder die Kombinationsmöglichkeit mit der Umweltbonus-Prämie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi), wenn sich Unternehmen auch ein E-Auto anschaffen wollen. Dann wird der Umweltbonus entsprechend bei der Berechnung der Auszahlung des Welmo-Zuschusses berücksichtigt.
Wer den Kauf eines Elektro-Dienstwagens erwägt, kann bis Ende 2022 die BMWi-Innovationsprämie beantragen. Die Förderung summiert sich auf bis zu 9.000 Euro. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen liegt sie bei bis zu 6.750 Euro. Weil bei den Anträgen einiges zu beachten ist, ergibt es Sinn, einen Profi aus dem Beratungspool einzubinden, den die Investitionsbank Berlin (IBB) als das mit der Welmo-Förderung betraute Finanzinstitut online auflistet (siehe „Lukrative Zuschüsse“).
Zum Wandel des urbanen Verkehrs gehören auch Sharing-Modelle für Dienstfahrten. Das ermöglichen Unternehmen wie Share Now. Interessierte können die 1.600 Fahrzeuge des Berliner Carsharing-Anbieters in der Hauptstadtmetropole spontan am Straßenrand anmieten. Eine kurzfristige Nutzung der Autos ist ebenso möglich wie eine langfristige bis zu 30 Tagen.
Business-Kunden verwenden fürs Buchen die normale App von Share Now. Geschäftsführer Olivier Reppert erläutert: „Die Unterscheidung zwischen Privat- und Dienstfahrten findet ganz einfach durch den Wechsel der Zahlungsprofile statt.“ Vor der Fahrt reiche dazu ein Klick.
Und damit die Abrechnung vergleichsweise problemlos funktioniert, gibt es für Betriebe einen Corporate-Account. „Hierbei erhält das jeweilige Unternehmen ein zentrales Firmenkonto und kann Beschäftigte dazu einladen, diese Form der Mobilität zu nutzen“, erklärt der Wirtschaftsingenieur. Beim Anmieten eines Fahrzeugs sei es auch möglich, eine Kostenstelle anzugeben. Die Abrechnung erfolge monatlich in Form einer Sammelrechnung, die per Mail ans Unternehmen gehe.
Arbeitgeber halten daneben auch andere Mobilitätsangebote für ihre Beschäftigten bereit. Dazu zählt bei Floris Catering nicht nur das Job-ticket der BVG, das etwa 30 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum werktäglichen Pendeln nutzen. Kerstin und Floris Vlasman bieten ihren Teammitgliedern auch das Modell „Jobbike“ an. Interessierte mieten sich in dem Rahmen beispielsweise ein Fahrrad oder E-Bike bei einem Anbieter wie Swapfiets und bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss.

Lukrative Zuschüsse

Christian Milan, Geschäftsführer der M3E Beratung für Elektromobilität, gibt Tipps zum Berliner Förderprogramm Welmo

Reihenfolge einhalten

Wer schon vorher einen Kauf- oder Leasingvertrag für ein E-Fahrzeug oder eine Ladeinfrastruktur abschließt, verwirkt dafür einen Anspruch auf Förderung. Deshalb: Zuerst den Antrag stellen und nach der Bewilligung das Vorhaben umsetzen.

Profis zurate ziehen

Mit Blick auf den Antrag ist es sinnvoll, eine fürs Welmo-Programm gelistete Beratung zu nutzen. Die hilft dabei, einzuschätzen, welche E-Fahrzeuge und Ladesäulen sinnvoll sind. Diese Potenzialanalyse bekommen Interessierte ersetzt: Gefördert wird eine eintägige Beratung mit einem Netto-Beratungssatz von maximal 800 Euro.

Förderung und Berater-Pool

Liegt der Bewilligungsbescheid vor, muss unbedingt die Auszahlungsfrist beachtet werden. Alle Informationen im Internet: ibb-business-team.de unter „Förderangebote“ und „Welmo“.

von Rudolf Kahlen