Aus- und Weiterbildung

Zusatzqualifikation "Digitale Kompetenzen"

Unter einer Zusatzqualifikation wird eine Maßnahme verstanden, die über das Ausbildungsberufsbild hinaus zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Zusatzqualifikationen (ZQ) richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, finden während der Ausbildung statt und ergänzen die Ausbildung um zusätzliche Inhalte.

Hintergrund der Prüfung:
Der digitale Wandel der Arbeitswelt vollzieht sich sehr schnell, dieser Umstand ist in erster Linie dem vermehrten Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien geschuldet. Im Zuge der Digitalisierung sind neue Kompetenzen erforderlich.
Durch das Ablegen dieser Zusatzprüfung können Auszubildende zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bereich „Digitale Kompetenzen“ nachweisen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung können sich alle motivierten Auszubildenden, die sich im Rahmen ihrer Ausbildung berufsübergreifende Fachkompetenzen angeeignet haben, anmelden.
Termine und Anmeldung:
Frühjahrsprüfung 2023
voraussichtlich März 2023 (Anmeldeschluss 31.12.2022)
Herbstprüfung 2023
voraussichtlich September 2023 (Anmeldeschluss 30.06.2023)
Bitte beachten Sie, dass das Formular „Checkliste für die Themenfindung (PDF-Datei · 102 KB)“ zusammen mit der Anmeldung mit eingereicht werden muss. Bitte verwenden Sie das Formular, um das Thema des gewählten Projekts zu beschreiben.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind spätestens 8 Wochen vor der Prüfung bei der IHK Berlin einzureichen.
Einreichung per Mail an pinar.capar@berlin.ihk.de
Thema und Einreichung der Reporte:
Bei der Wahl des Themas ist zu beachten, dass das Thema der eingereichten Reporte nicht die Inhalte der Ausbildungsordnung (reguläre Ausbildung) aufgreift. Es sollte nachgewiesen werden, dass zusätzlich Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
Einreichung der Reporte per Mail, an pinar.capar@berlin.ihk.de bis spätestens 4 Wochen vor der Prüfung .
Vorbereitung und Ablauf der Prüfung:
Die Prüfungsteilnehmer führen ein betriebliches Projekt (max. 30 h) durch.
Das Projekt sollte sich auf mindestens drei der folgenden vier Themenkomplexe beziehen:
  • Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt
  • IKT-Kompetenz
  • Umgang mit Daten (verpflichtend)
  • Systeme & Prozesse
Der Report sollte zusammen mit den praxisbezogenen Unterlagen max. 10 Seiten lang sein.
Die Prüfung wird von einem paritätisch besetzten Prüfungsausschuss (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Lehrervertreter) abgenommen.
Für die Präsentation des Projekts haben die Teilnehmer max. 10 Minuten Zeit. Diese dient als Einstieg in das Fachgespräch und wird nicht bewertet. Das projektbezogene Fachgespräch geht max. 20 Minuten.
Als Hilfsmittel sind ein Notebook und ein Beamer zugelassen (wird von der IHK Berlin gestellt).
Bewertungskriterien:
Während der Prüfung werden folgende Kriterien von den Prüfern bewertet:
  • Logik und Struktur (im Projekt)
  • Zusätzlich erworbene fachliche Kompetenzen
  • Methodische Alternativen
  • Soziale Kompetenzen (im Projekt)
  • Reflexion des eigenen Vorgehens (im Projekt)
  • Gesprächsverhalten/ kommunikative Kompetenzen
Bitte beachten Sie, dass nur das Fachgespräch bewertet wird. Die Präsentation dient als Einstieg in das Fachgespräch und wird nicht bewertet.
Rücktritt:
Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, muss die IHK Berlin schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) informiert werden.
Gebühren:
Die Prüfung ist für Auszubildende im Rahmen der Ausbildungszeit gebührenfrei.
Die Prüfungsgebühr beträgt lt. aktueller Gebührenordnung 70 € und wird mit gesondertem
Gebührenbescheid beim Ausbildungsbetrieb erhoben.
Wann ist die Prüfung bestanden:
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.
Die Prüflinge erhalten ein Zeugnis über die bestandene Prüfung. Das Zeugnis enthält das Ergebnis in Punktzahl und Note.
Was passiert, wenn man die Prüfung nicht besteht:
Die Prüfung der Zusatzqualifikation kann beim Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Dies ergibt sich aus der Prüfungsordnung der IHK Berlin, die die Vorschriften für die Wiederholung einer Prüfung regelt, welche entsprechend für eine Zusatzprüfung gelten.
Was passiert, wenn man während der Prüfung krank wird:
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.