Auslandsaufenthalt in der Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Hierbei gilt der Auslandsaufenthalt als (integraler) Bestandteil der Berufsausbildung – unterbricht somit das Ausbildungsverhältnis nicht. Die IHK Berlin vermittelt keine Auslandsaufenthalte, beantwortet aber nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um dieses Thema.