Service für Auszubildende

Auslandsaufenthalt in der Ausbildung

Im Zuge der Corona-Pandemie besteht aktuell eine weltweite Reisewarnung. Informationen entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Hierbei gilt der Auslandsaufenthalt als (integraler) Bestandteil der Berufsausbildung – unterbricht somit das Ausbildungsverhältnis nicht. Die IHK Berlin vermittelt keine Auslandsaufenthalte, beantwortet aber nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um dieses Thema.
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