Service für Auszubildende

Auslandsaufenthalt in der Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Hierbei gilt der Auslandsaufenthalt als (integraler) Bestandteil der Berufsausbildung – unterbricht somit das Ausbildungsverhältnis nicht. Die IHK Berlin vermittelt keine Auslandsaufenthalte, beantwortet aber nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um dieses Thema.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung