Aus- und Weiterbildung

Verliere nicht den Mut

Schon wieder nicht bestanden – und jetzt? Wenn du zum zweiten Mal durch deine Abschlussprüfung gefallen bist, hast du Anspruch auf einen dritten Versuch. 
Wer durch eine Prüfung fällt, ist erst einmal enttäuscht. Aber wichtig ist es, schnell nach vorne zu schauen und sich bestmöglich auf die Wiederholung der Prüfung vorzubereiten. Rechtlich ist es so: Du kannst die Abschlussprüfung deiner Berufsausbildung insgesamt zwei Mal bis zur maximalen Dauer von einem Jahr wiederholen. Diesen Zeitraum hat der Gesetzgeber deswegen so festgelegt, da in der Regel zwei Prüfungstermine in einem Jahr stattfinden.

Deine Rechte nach zwei Fehlversuchen

Bist du das zweite Mal durch die Prüfung gefallen, darf dich dein Ausbildungsbetrieb auch nicht kündigen. Teile deinem Ausbildungsbetrieb und der IHK Berlin einfach schriftlich mit, dass du die Ausbildung wegen nicht bestandener Prüfung verlängern möchtest. Du bekommst auch weiterhin deine Ausbildungsvergütung und kannst die Berufsschule besuchen.

Ende des Ausbildungsverhältnisses

Denn grundsätzlich gibt es nur drei Varianten, die zur Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses führen:
  • Ende mit Bestehen deiner Abschluss- beziehungsweise Wiederholungsprüfung.
  • Ende mit vertraglichem Ausbildungsende, wenn nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung keine Absicht auf Verlängerung besteht.
  • Ende mit Ablauf eines Jahres nach ursprünglichem vertraglichen Ausbildungsende, wenn du nicht zuvor die Prüfung bestanden hast.