Die angestrebte Wochenarbeitszeit darf nie weniger als 50 % der regulären wöchtlichen Arbeitszeit betragen.
Die Gesamtdauer in Monaten verlängert sich um max. 50% der regulären Ausbildungsdauer
Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich nicht, wenn sich hier eine Verlängerung von 6 Monaten oder weniger berechnet.