Aus- und Weiterbildung

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik erhalten nach Maßgabe der Berliner Betriebs-Verordnung (§ 33 BetrVo) bzw. der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (§ 39 BbgVStättV) auf Antrag ein Befähigungszeugnis durch die IHK Berlin. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik, Absolventen dieser Prüfung mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil, Hochschulabsolventen der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung nach ihrem Abschluss und technische Fachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bisher geltenden Vorschriften (auch in einem anderen Bundesland) erworben haben.
In der Begründung zur BetrVO heißt es u.a.: "Die Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Theater- und Veranstaltungstechnik haben die einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss der Prüfung unter Anleitung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nachzuweisen. Eine bloße Bescheinigung der Dauer der Berufserfahrung reicht nicht aus, es sind durch den Arbeitgeber (z.B. Betriebsleiter oder Technischen Direktor) auch die berufsspezifischen Inhalte der Tätigkeit nachzuweisen."
Interessenten mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Berlin oder Brandenburg wenden sich an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. Diese ist in der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Weitere Informationen und Antragsformulare entnehmen Sie bitte den beigefügten Downloads.
Gebühr
50,00 EUR