Nr. 3424
Aus- und Weiterbildung

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Integrationsfachdienste Berlin

Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig. Die Kostenträger bleiben für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Eine umfassende Beratung und Begleitung bedarf der vorherigen Klärung der Kostenträgerschaft.

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Struktur des neuen Berufsbildes Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

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