Ausbildungsprämie
Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind übrigens ausgeschlossen und es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
Förderbausteine
- Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
Ziel
Ziel der Förderung ist es, Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen dazu zu motivieren, ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren aufrecht zu erhalten.Wer ist antragsberechtigt?- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind.
Ausbildungsniveau darf nicht gesunken sein
Eine Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert. Verglichen werden die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr 2020/21(Beginn des Ausbildungsverhältnisses ab 24.06.2020) abgeschlossen worden sind, mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
Höhe der Förderung
Es gibt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro (bzw. 4.000€ ab 01.06.21) für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/21 (bzw. 2021/22) abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.Sie sind antragsberechtigt?
Dann erhalten Sie von uns die für den Antrag notwendige Bescheinigung!Antragsverfahren
Bitte senden Sie die für den Antrag notwendige Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, vollständig ausgefüllt und mit dem Betreff “Ausbildungsprämie”, an ausbildungspraemie@berlin.ihk.de. Die Vorlagen erhalten Sie durch die Bundesagentur für Arbeit.Hinweis: Um Wartezeiten zu vermeiden, können wir nur die vollständig ausgefüllte Vorlage der Bescheinigung bearbeiten.Wir können Ihre Anfragen ausschließlich per Mail bearbeiten. - Ausbildungsprämie „Plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Ziel
Ziel der Förderung ist es, Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen dazu zu motivieren, ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern sogar zu erhöhen.Wer ist antragsberechtigt?
KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind.Erhöhtes Ausbildungsniveau
Eine Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020/21 (Beginn des Ausbildungsverhältnisses ab 24.06.2020) im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöht. Verglichen werden die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr 2020/21 abgeschlossen worden sind, mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre abgeschlossenen Ausbildungsverträge.Höhe der Förderung
Es gibt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro (bzw. 6.000€ ab 01.06.21) für jeden über das frühere Ausbildungsniveau zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020/21 (bzw. 2021/22) abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt auch in diesem Falle nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.Sie sind antragsberechtigt?
Dann erhalten Sie von uns die für den Antrag notwendige Bescheinigung!Antragsverfahren
Bitte senden Sie die für den Antrag notwendige Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, vollständig ausgefüllt und mit dem Betreff “Ausbildungsprämie Plus”, an ausbildungspraemie@berlin.ihk.de. Die Vorlagen erhalten Sie durch die Bundesagentur für Arbeit.Hinweis: Um Wartezeiten zu vermeiden, können wir nur die vollständig ausgefüllte Vorlage der Bescheinigung bearbeiten.Wir können Ihre Anfragen ausschließlich per Mail bearbeiten. - Übernahmeprämie
Ziel
Ziel der Förderung ist die Sicherung der Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen bei pandemiebedingter Insolvenz eines ausbildenden KMU. Eine pandemiebedingte Insolvenz wird bei KMU angenommen, über die bis zum 31. Dezember 2020 das Insolvenzverfahrens eröffnet worden ist und die sich vor dem 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. (Nähere Informationen s. Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, S. 4)Voraussetzung- Die Ausbildung kann als Folge der Corona-Pandemie im ursprünglichen Ausbildungsbetrieb nicht fortgesetzt werden.
- Ihr Betrieb übernimmt den oder die Auszubildenden für die restliche Dauer der Ausbildung.
- Die Übernahme der oder des Auszubildenden findet zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 statt.
Höhe der Förderung
Es gibt eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 6.000 Euro pro aufgenommenem Auszubildenden.Antragsverfahren
Bitte senden Sie die für den Antrag notwendige Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, vollständig ausgefüllt und mit dem Betreff “Übernahmeprämie”, an ausbildungspraemie@berlin.ihk.de. Die Vorlagen erhalten Sie durch die Bundesagentur für Arbeit.Hinweis: Um Wartezeiten zu vermeiden, können wir nur die vollständig ausgefüllte Vorlage der Bescheinigung bearbeiten.Wir können Ihre Anfragen ausschließlich per Mail bearbeiten.
Für alle Förderlinien gilt einheitlich
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.
Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
Neben den Förderungen der Ziffern (1) bis (5) ist die Inanspruchnahme anderer Programme des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt nicht möglich. Das Unternehmen entscheidet, welche Förderung es in Anspruch nehmen will. Eine kumulative Förderung im Rahmen der Maßnahmen (4) und (5) ist ausgeschlossen
Weiterführende Informationen zur Ausbildungsprämie der Bundesregierung finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Kontakt
Team Ausbildungsprämie