Aus- und Weiterbildung

Technische Systemplanerin/Technischer Systemplaner

- Information über den Ausbildungsberuf - Bewerbungen richten Sie bitte direkt an Betriebe/IHK-Lehrstellenbörse.

  • Technische Systemplaner/-innen werden in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
·  Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
·  Stahl- und Metallbautechnik
·  Elektrotechnische Systeme
  • Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse:
·  Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
·  Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
·  Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
·  Umweltschutz
·  Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
·  Arbeitsplanung und –organisation
·  Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
·  Kundenorientieren
·  Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
·  Rechnergestützt konstruieren
·  Unterscheiden von Werkstoffen
·  Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken
·  Ausführen von Berechnungen
·  Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren
·  Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren
·  Erstellen technischer Unterlagen
·  Anfertigen von Skizzen
  • Technische/r Systemplaner/in in der Fachrichtung
    Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  • Branchen/Betriebe:
Technische Systemplaner/-innen in dieser Fachrichtung arbeiten in Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben der Gebäude- und Anlagentechnik sowie in Ingenieurbüros.
  • Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung:
·  Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
·  Ausführen von Detailkonstruktionen
·  Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
·  Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
·  Ausführen technischer Berechnungen
·  Beurteilen von Systemkomponenten
  • Technische/r Systemplaner/in in der Fachrichtung
    Stahl- und Metallbautechnik
     
  • Branchen/Betriebe:
Technische Systemplaner/-innen dieser Fachrichtung arbeiten in Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben des Stahl-, Fassaden- und Metallbaus.
  • Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung:
    ·  Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik
    ·  Entwerfen und Konstruieren
    ·  Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen
    ·  Durchführen von Berechnungen
    ·  Auswählen von Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren
     
  • Technische/r Systemplaner/-in in der Fachrichtung
    Elektrotechnische Systeme
     
  • Branchen/Betriebe:
Technische Systemplaner/-innen dieser Fachrichtung arbeiten in Ingenieur- und Planungsbüros.
  • Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung:
·  Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme
·  Ausführen von Berechnungen
·  Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten
·  Ausführen von Detailplänen
·  Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
·  Anfertigen von technischen Dokumentationen
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung 3,5 Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Berufsschulen:
Technische/r Systemplaner/-in
- Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik
Haarlemer Straße 23-27, 12359 Berlin (Neukölln)
Telefon: +49 30 225027-800
Telefax: +49 30 225027-809
E-mail: info@oszimt.de
Internet: www.oszimt.de

Hinweis: Für diesen Ausbildungsberuf ist die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden aus Brandenburg und Berlin an dem Berufsschulstandort vereinbart - unter dem Vorbehalt, dass keine zusätzlichen Klassen eröffnet werden müssen.
  • Technische/r Systemplaner/-in
    Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Max-Taut-Schule
Oberstufenzentrum Versorgungstechnik
Fischerstraße 36, 10317 Berlin (Lichtenberg)
Telefon: +49 30 52280-0
E-Mail: Schulleitung-MTS@max-taut-schule.de
Internet: www.max-taut-schule.de

Hinweis: Für diesen Ausbildungsberuf ist die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden aus Brandenburg und Berlin an dem Berufsschulstandort vereinbart - unter dem Vorbehalt, dass keine zusätzlichen Klassen eröffnet werden müssen.
  • Information/Beratung:
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit