Aus- und Weiterbildung

Technische/r Produktdesigner/-in

- Information über den Ausbildungsberuf - Bewerbungen richten Sie bitte direkt an Betriebe.
  • Arbeitsgebiet:
Technische Produktdesigner/-innen werden in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
·  Produktgestaltung und –konstruktion
·  Maschinen- und Anlagenkonstruktion
  • Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse:
·  Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
·  Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
·  Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
·  Umweltschutz
·  Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
·  Arbeitsplanung und –organisation
·  Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
·  Kundenorientierung
·  Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
·  Rechnergestützt Konstruieren
·  Unterscheiden von Werkstoffen
·  Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken
·  Ausführen von Berechnungen
·  Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen
·  Produktentwicklung
·  Auswählen von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken
·  Ausführen von Simulationen
Technische/r Produktdesigner/-in in der
Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion:
Branchen/Betriebe:
Technische Produktdesigner/-innen in der Fachrichtung Produktgestaltung  und –konstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Automobil-, Flugzeug- , Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik sowie der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie.
Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung:
·  Gestalten und Entwerfen von Objekten
·  Konstruieren mit Freiformflächen
·  Konstruieren von Objekten
·  Simulation und Präsentation
Weitere Quailifikationen:
·  Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen
·  Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen
·  Zuordnen von Werk-und Hilfsstoffen
·  Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren und Montagetechniken
·  Anfertigen technischer Unterlagen sowie Pflege und Verwaltung dieser Unterlagen
·  Anwenden betriebsspezifischer Simulationsverfahren
·  Erstellen von Präsentationen
·  Planung und Organisation von Arbeitsabläufen
·  Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
Technische/r Produktdesigner/-in in der
Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion:
Branchen/Betriebe:
Technische Produktdesigner/-innen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Maschinen- und Anlagenbaues, des Apparatebaus, des Schiff-, Fahrzeug-und Flugzeugbaus sowie der Verpackungsindustrie.
Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung:
·  Ändern und Prüfen von Werkstoffeigenschaften
·  Erstelllen von Konstruktionen
·  Fertigungstechnik
·  Füge- und Montagetechnik
·  Steuerungs- und Elektrotechnik
Weitere Qualifikationen:
·  Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen
·  Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen sowie technischen Dokumentationen
·  Zuordnen von Werk-und Hilfsstoffen
·  Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen
·  Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken
·  Anfertigen technischer Begleitunterlagen
·  Grundlagen der Steuerungs- und Elektrotechnik
·  Durchführen von Konstruktionsdetaillierungen
·  Planen, Organisieren und Koordinieren von Arbeitsabläufen
·  Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Berufsschule:
Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik
Haarlemer Straße 23-27, 12359 Berlin (Neukölln)
Telefon: +49 30 225027-800
Telefax: +49 30 225027-809
E-Mail: info@oszimt.de
Internet: www.oszimt.de
Hinweis: Für diesen Ausbildungsberuf ist die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden aus Brandenburg und Berlin an dem Berufsschulstandort vereinbart - unter dem Vorbehalt, dass keine zusätzlichen Klassen eröffnet werden müssen.
  • Information/Beratung:
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit