Aus- und Weiterbildung

Binnenschiffer:in (Neuordnung)

Schwerpunkte: Frachtschifffahrt und Personenschifffahrt
Informationenen über den Ausbildungsberuf - Bewerbungen senden Sie bitte direkt an Betriebe.
 
Neuordnung:
Das Berufsbild „Binnenschiffer:in“ wird zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt neugeordnet. Neben der dreijährigen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss „Binnenschiffer:in“ kann nun auch der dreieinhalbjährige Berufsabschluss “Binnenschifffahrtskapitän:in“ erworben werden. Binnenschiffer:innen werden nun auch mit  den Schwerpunkten a) Frachtschifffahrt oder b) Personenschifffahrt ausgebildet und geprüft.
 
Arbeitsgebiet:
Binnenschiffer und Binnenschifferinnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig. Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Steuerleute sowie im Schwerpunkt Personenschifffahrt die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.
 
Branchen / Betriebe:
Reedereien, Partikulierer (Eigner), Fährbetriebe, Hafenbetriebe, Wasserbau- und Schifffahrtsämter
 
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Steuern von Fahrzeugen zur Unterstützung der Schiffsführung,
  • Anwenden der Fahrzeugausrüstung,
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen,
  • Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
  • Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
  • Feststellen von Störungen an Hydrauliksystemen und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Behebung,
  • Prüfen und Instandsetzen von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
  • Befördern von Personen,
  • Mitwirken in der Sozialgemeinschaft an Bord, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und Handeln in Notfallsituationen.
Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.
 
Berufsschule:
Der Berufschulunterricht wird in längeren, mehrwöchigen Blöcken abgehalten. Während dieser Zeit ist im Allgemeinen eine internatsmäßige Unterbringung erforderlich.
Berufsbildende Schulen des Landkreises Schönebeck
Magdeburger Str. 302, 39218 Schönebeck
Telefon.: +49 3471 684 622016
Telefax: +49 3471 684 563220
E-Mail: sekretariat-bbs-sbk@kreis-slk.de
oder
Schiffer-Berufskolleg RHEIN
Städtische Schule der Sekundarstufe II
Bürgermeister-Wendel-Platz 1, 47198 Duisburg
Telefon: +49 2066-21 89 10
Telefax: +49 2066-21 89 20
E-Mail: info@schiffer-bk.de
 
Information/Beratung:
Bewerberinnen und Bewerber erhalten weitere Auskünfte bei den Berufsberatern der zuständigen Agenturen für Arbeit.