Aus- und Weiterbildung

Automatenfachfrau / Automatenfachmann

- Information über den Ausbildungsberuf - Bewerbungen richten Sie bitte direkt an Betriebe.

Der Ausbildungsberuf ist neu geordnet worden und zum 1. August 2015 in Kraft getreten.
  • Arbeitsgebiet:
Automatenfachleute können in Unternehmen tätig sein, die Waren-, Getränke-, Geld-, Ticket-, Zeiterfassungs- oder Unterhaltungsautomaten herstellen, betreiben, aufstellen oder instand setzen.
  • Berufliche Qualifikationen:
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
    a) Automatenmechatronik oder
    b) Automatendienstleistung.
Fachrichtungsübergreifende Fertigkeiten sind:
  • Automatenservice,
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
  • Warenbewirtschaftung,
  • Abrechnung und Auswertung von Automatenaufstellplätzen,
  • Verkaufsförderung und
  • rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten in der Fachrichtung Automatenmechatronik:
  • Vorbereiten und Installieren von Automaten,
  • Montage und Inbetriebnahme von Automaten,
  • Wartung und Instandhaltung von Automaten sowie
  • Informations- und Kommunikationstechnik.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten in der Fachrichtung Automatendienstleistung:
  • Marketing und
  • Personalwirtschaft
          Die Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Automatendienstleistung sind
  • kaufmännische Geschäftsprozesse und
  • Kundenbetreuung.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Berufsschule:
Ab 1. August 2019 erfolgt die Beschulung in Nordrhein-Westfalen.

Berufskolleg Lübbecke
Rahdener Str. 1
32312 Lübbecke
Tel.: 05741 / 3458-0
Fax: 05741 / 3458-99
Email: info@berufskolleg-lk.de
Internet: www.bk-lk.de
Die Beschulung findet in der Zweigstelle: Trakehner Str. 12, 32339 Espelkamp statt. (Blockunterricht ca. 3 x 4 Wochen pro Jahr)

  • Information/Beratung:
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit