Bundesverkehrswegeplan 2030

Der Bundesverkehrswegeplan
Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) werden Verkehrsvorhaben für Straße, Schiene und Wasser vorbereitet. Er dient als planerische Grundlage für weitere Bedarfsgesetze (z. B. Bedarfsgesetze für Bundesfernstraßen und Schienenwege). Mit diesen Gesetzen beschließt der Bundestag, für welche Verkehrsprojekte er einen Bedarf sieht und damit, welche gebaut werden sollen.
Der BVWP 2030 liegt vor
Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den neuen BVWP 2030 beschlossen. Dieser enthält rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 49,3 Prozent auf die Straße, 41,6 Prozent auf die Schiene und 9,1 Prozent auf die Wasserstraßen. Es gilt das Credo: Erhalt vor Aus- und Neubau. Demnach haben die Erhaltung und der Ersatz des Bestandsnetzes oberste Priorität. Hierfür werden 69% der Mittel investiert. Die übrigen Mittel wurden für Aus- und Neubaumaßnahmen auf die drei Verkehrsträger verteilt. Entscheidend dabei waren die mit der Aufteilung verbundenen verkehrlichen Effekte und die Umweltwirkungen in Bezug auf den Gesamtplan. Schließlich erfolgte die Dringlichkeitseinstufung der einzelnen Projekte bei den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Wasser auf Basis fachlicher Kriterien.
Methodik
Unterteilt wird zunächst in zwei Kategorien: Laufende bzw. fest disponierte Vorhaben und neue Vorhaben. Die neuen Vorhaben werden wiederum unterteilt in die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) mit Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E) sowie Weiterer Bedarf (WB) mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Projekte der Kategorie VB/VB-E sollen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Wichtigstes Kriterium für die Einstufung ist das Nutzen/Kosten-Verhältnis (NKV) einer Maßnahme.
Projekte im Bergischen Städtedreieck
Der BVWP 2030 enthält auch fünf Projekte im Bergischen Städtedreieck. Nicht aufgenommen wurde bedauerlicherweise das Projekt B 229 (neuer Anschluss Solingens an die A3). Grund dafür war die Weigerung der Landesregierung, das Projekt an den Bund zu melden.