Ruhender Verkehr

Ruhender Verkehr ( Parken)

Die IHK steht im regelmäßigen Kontakt mit den für die Verkehrslenkung verantwortlichen Stellen in den Städten des Kammerbezirks. Über sie nimmt die Kammer Einfluss auf die Einrichtung von Parkplätzen und -häusern sowie auf die Ausweisung von Parkplätzen an öffentlichen Straßen. Hierzu gehören auch die Einrichtung von Ladezonen sowie die zeitliche Regelungen für den Wirtschaftsverkehr (Ladegeschäfte) in den Fußgängerzonen.