Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten im Straßenverkehr

Im Zuge der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gleichzeitig Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten erlassen.
Unter "Weitere Informationen" finden Sie ein Merkblatt zu der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie die entsprechenden Anlagen. Die Übersicht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt; dennoch kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.