Standortpolitik

Berufskraftfahrerqualifikation

Prüfung und Weiterbildung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Zum 1. Oktober 2006 wurde das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" in Kraft gesetzt.

Danach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werksverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.

In Ergänzung zur Satzung haben die IHKs die gemeinsamen Richtlinien veröffentlicht, die die Einzelheiten der Anforderungen in den Prüfungen und der Bewertung der Prüfungsleistungen regeln. Insbesondere die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung innerhalb der Grundqualifikation wird hier detailliert erläutert.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt zur Berufskraftfahrerrichtlinie unter "Weitere Informationen".