Standortpolitik

L 419

Aus-/Neubau des östlichen Teils der Wuppertaler Südtangente L 419 von Lichtscheid bis zur A1 im Bereich Blombach (neuer Autobahnanschluss).

Priorität im Landesstraßenbedarfsplan: Stufe 1
Enthalten im Landesstraßenausbauplan: Ja
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(Karte erstellt von Werbeagentur Mantz, Solingen)
Situation
Die Vollendung der sogenannten Wuppertaler Südtangente zwischen der A 46 und der A 1 ist eines der wichtigsten Verkehrsprojekte im Bergischen Städtedreieck. Nachdem der Tunnel Burgholz nach vierzig Jahren Planung und vier Jahren Bauzeit im März 2006 fertig gestellt wurde, muss jetzt endlich die völlig überlastete Parkstraße (L 419) ausgebaut und mit einer neuen Anschlussstelle an die A 1 angebunden werden.
Das Projekt ist im Landesstraßenbedarfsplan mit Dringlichkeitsstufe 1 enthalten und auch im Landesstraßenausbaugesetz aufgeführt. Sie hat damit den höchsten Priorisierungsgrad und ist eines der vom Land als besonders wichtig bewerteten Verkehrsprojekte. Die Planung erfolgt in zwei Abschnitten. Der erste Bauabschnitt liegt zwischen Lichtscheider Kreisel und Erbschlö; der zweite Bauabschnitt beinhaltet einen neuen, direkten Anschluss an die A1. Land und Bund haben vereinbart, dass das Land den ersten Bauabschnitt und der Bund den zweiten übernimmt. Die fertig ausgebaute Straße soll dann zur Bundesstraße hochgestuft werden.
Die Planung sieht vier durchgehende Fahrstreifen vor. Zusätzliche Verflechtungsspuren zwischen den Anschlüssen mit Unterführungen der Staubenthaler Straße und Erbschlöer Straße bilden die verkehrliche Anbindung an das städtische Umfeld. Darüber hinaus bietet die geplante Parkbrücke eine barrierefreie Verbindung zwischen Ronsdorf und dem nördlich gelegenen Erholungsraum Scharpenacken. Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Lärmbelastung nach dem Ausbau deutlich geringer ist als jetzt. Auch wird die Parkstraße um circa zwei Meter tiefer gelegt.
Der erste Bauabschnitt zwischen Lichtscheider Kreisel und Erbschlöer Straße ist seit Januar 2024 planfestgestellt. Ein zeitnaher Baubeginn erscheint damit realistisch. Da die abgeschlossene Planfeststellung des ersten Bauabschnitts Grundlage und Voraussetzung dafür ist, dass der Bund den zweiten Bauabschnitt angeht, ist auch hier jetzt mit Fortschritten zu rechnen.
Forderungen der Wirtschaft:
  • Mit dem Bau des ersten Bauabschnitts zügig beginnen
  • Schnellstmöglich auch in die Planfeststellung für den zweiten Abschnitt eintreten, damit dessen Bau zeitnah nach Abschluss des ersten Abschnitts begonnen werden kann.