Deutschlandticket

Das Deutschlandticket ist da!

Bund und Länder haben sich auf die Einführung des Deutschlandtickets (49-Euro-Ticket) geeinigt. Seit dem 01. Mai 2023 kann das bundesweit gültige Ticket genutzt werden. Das Deutschlandticket ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.
Das Deutschlandticket gibt es im monatlich kündbaren Abonnement. Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert und können entscheiden, ob sie einen Wechsel zum Deutschlandticket vornehmen möchten oder ob ihr aktuelles Abo bestehen bleiben soll. 
Hintergrund: Das Deutschlandticket ist das Nachfolgemodell des Neun-Euro-Tickets, das auf Initiative der Bundesregierung in den Sommermonaten 2022 angeboten und rund 52 Millionen Mal verkauft wurde. Es soll als dauerhaftes Angebot an den Erfolg dieser zeitlich befristeten Aktion anknüpfen und ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Wie schon das Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten und gleichzeitig die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen – und somit zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Jobticket

Damit hat jedes Unternehmen die Möglichkeit , seinen Beschäftigten das Deutschlandticket als “Jobticket” bereitzustellen. Denn die bisherige Mindestabnahmemenge entfällt. Damit profitieren vor allem auch die kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Beschäftigten ein niedrigschwelliges Angebot zur Nutzung der ÖPNV zu machen. 
Das Jobticket ist im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt: Wenn Arbeitgeber 25 Prozent des Ticketpreises übernehmen, kann bis zum 31. Dezember 2024 noch einmal ein zusätzlicher Abschlag von fünf Prozent gewährt werden. Berufstätige können das Deutschlandticket dann schon für 34,30 Euro erhalten.
Weitere Informationen zum Jobticket finden Sie hier.

Lohnsteuerliche Behandlung des Deutschlandtickets bei Zuschüssen des Arbeitgebers

Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Dabei ist die Steuerbefreiung allerdings auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Zahlen Arbeitgeber höhere Zuschüsse, als Kosten anfallen, stellt dies Einkommen dar, welches zu versteuern ist. Die Arbeitgeber haben nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums ausreichend Zeit, die Zuschüsse an den Ticketpreis – sofern gewünscht –  anzupassen. 

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