BSWG

Bergische Gesellschaft (BSWG)

Die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (Bergische Gesellschaft) initiiert und organisiert regionale Projekte sowie die Zusammenarbeit im Bergischen Städtedreieck Remscheid, Solingen und Wuppertal.

Die Bergische Gesellschaft - Zur Organisation

Mit der Bergischen Gesellschaft als Schnittstelle und Impulsgeberin wächst das Städtedreieck weiter zusammen: Im regionalen Kontext werden die Themenfelder Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung und Tourismus in Abstimmung mit der Landesstrategie umgesetzt.
Mit einem breit gefächerten Aufgabenbereich wird die regionale Unternehmenslandschaft unterstützt und das Städtedreieck in seiner Sichtbarkeit gefördert. Auch die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung gehört zu den Themengebieten der Bergischen Gesellschaft.
Das Engagement erstreckt sich von Themen wie Mobilität, Automotive und Kooperation im Maschinenbau bis zu Hochwasserschutz mit vielen fest etablierten Projekten.

Die Bergische Gesellschaft - Zu den Anfängen

Bereits vor über zehn Jahren ging die Bergische Gesellschaft an den Start. Am 6. März 2015 kam der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurde der damalige IHK-Präsident Thomas Meyer zum Vorsitzenden gewählt. Meyer war in seiner Funktion als IHK-Präsident maßgeblich an der Gründung der Bergischen Gesellschaft und dem Ausbau der bergischen Zusammenarbeit beteilig. Sein Stellvertreter war der Remscheider Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz. Der Aufsichtsrat tritt mindestens zweimal im Halbjahr zusammen.
In der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft gehen die damalige Bergische Entwicklungsagentur (BEA) und die Regionalagentur auf. Wichtige regionale Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Tourismus und Regionalmarketing werden in der Gesellschaft zusammengefasst. Gesellschafter sind die drei Städte, die IHK und die drei Stadtsparkassen. Die Führung übernimmt ein Aufsichtsrat, bestehend aus den drei Oberbürgermeistern, IHK-Präsident und -Hauptgeschäftsführer, einem Vertreter der drei bergischen Sparkassen sowie zehn von den Räten berufenen Mitgliedern aus den Städten. Als politisches Entscheidungsgremium agiert zudem ein Bergischer Regionalrat, der aus 50 Mitgliedern aus den Räten der drei Städte besteht. Daneben wird ein bis zu 15 Mitglieder umfassender Beirat installiert.