FFH-Gebiete

Mit dem Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" im Juni 1992 ist erstmals ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäischen Union geschaffen worden. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietssystems "NATURA 2000" zur Erhaltung des europäischen Naturerbes. Die Vorgaben sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen und nach einem Zeitplan umzusetzen. In NRW ist die Meldung der NATURA-2000-Gebiete abgeschlossen. Der Schutz der Flächen wird durch die Ausweisung als Naturschutzgebiete im Landschaftsplan sichergestellt. Auch im IHK-Bezirk gibt es einige Gebiete, die als FFH-Gebiete festgelegt sind. Dies kann für Betriebe in der Nachbarschaft dieser Gebiete bei Investitionsvorhaben Auswirkungen haben.

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