Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP NRW): Am 7. Mai 2018 startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2018 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

Der Entwurf der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen berücksichtigt veränderte Zielvorstellungen der jetzigen Landesregierung und die Änderungen des Raumordnungsgesetzes.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer und Erweiterungen bestehender Unternehmen anbieten können.
  • Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden.
  • Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit Flächen.
  • Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. So-weit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1500 m zu Wohngebieten geplant werden können.
  • Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genannten Airports gelten nun als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln.
  • Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche festgehalten werden.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 7. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes Stellung nehmen.

Der Entwurf des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bei
a) der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Haroldstr. 4 in 40213 Düsseldorf,
und
b) den Regionalplanungsbehörden:
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg;
Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold;
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf;
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln;
Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster;
Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen.

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.landesplanung.nrw ).

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung-Online“ ( https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_lep_2018/start.php ), per E-Mail ( landesplanung@mwide.nrw.de ), per Post, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift zu richten an das

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Haroldstr. 4 in 40213 Düsseldorf.

Auch bei den oben aufgeführten Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen abgegeben werden.