Standortpolitik
Landesentwicklungsplan Nordrhein - Westfalen (LEP NRW)
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung.
Beispielsweise erfolgen Festlegungen zum Siedlungsraum und zur Verkehrsinfrastruktur. Der LEP besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, die in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen sind.
Rechtswirkung
Der Landesentwicklungsplan wendet sich mit seinen Zielen und Grundsätzen zunächst an die Regionalplanbehörden. Diese haben die landesplanerischen Vorgaben bei der Erstellung und Änderung von Regionalplänen zu beachten.
Auch die Kommunen gehören zum Adressatenkreis des Landesentwicklungsplanes: Sie haben ebenfalls die Vorgaben der Landesplanung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu beachten.
Verfahren
Wird der Landesentwicklungsplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Landesplanungsbehörde zunächst im Einvernehmen mit den Landesministerien einen Entwurf. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes wird für einen Monat bei Planänderung und für mindestens zwei Monate bei Neuaufstellung öffentlich ausgelegt. Die Offenlage erfolgt bei den Regionalplanbehörden.
Während der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Landesplanungsbehörde eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Ein Erörterungstermin, wie bei Regionalplanverfahren üblich, ist hier nicht vorgesehen.
Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens leitet die Landesregierung den Entwurf des Landesentwicklungsplanes dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu.
Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber der Landesregierung vortragen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, uns hierüber zu informieren. Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.
Übersicht über aktuelle Änderungen des LEP NRW
Landesentwicklungsplan (LEP) - Stand: 03. Juli 2024
Den Textband zum Landesentwicklungsplan können Sie über diesen Link einsehen. Die Gesamtkarte finden Sie hier.
3. Änderung des LEP - nachhaltige Flächenentwicklung
Im März 2025 hat die Landesregierung den Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Wesentliche Eckpunkte sind u.a. die Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes zum Siedlungsflächenverbrauch, die Prüfung von Flex-Modellen zur Flächenbedarfsdeckung, die Festlegung landwirtschaftlicher Kernräume und die Aufnahme eines Zieles für einen Degressionspfad bei der Rohstoffgewinnung. Die Planunterlagen sind unter diesem Link einsehbar.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren endete am 30. Juni 2025. Die Industrie- und Handelskammern in NRW haben zum Entwurf eine koordinierte Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme IHK NRW 3. LEP-Änderung
